Sozistunde 13517 - Globalisierung - EPAs - Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Afrika - Unterrichtsstunden vom 15.12.2017 und vom 19.12.2017


Unterrichtsmaterial zum Thema "Globalisierung" - Download möglich unter:  

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Stop EPA, Lange Version - durchaus sehenswert

 


AKP-Gruppe

 

Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten
AKP-Staaten/ACP countries/Pays ACP
Englische Bezeichnung African, Caribbean and Pacific Group of States
Organisationsart Wirtschaftskooperation
Sitz der Organe

Brüssel

Vorsitz Mohamed Ibn Chambas
Mitgliedstaaten 79
Gründung

Georgetown-Agreement

http://www.acp.int/

Die Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten, kurz AKP-Gruppe  bezeichnet eine Internationale Organisation von zurzeit 79 Ländern in Afrika, der Karibik und dem Pazifik – zumeist frühere Kolonien Frankreichs und Großbritanniens

Eingebettet in eine Reihe von Abkommen (Lomé-Abkommen I bis IV) steht die Zusammenarbeit zwischen der AKP-Gruppe und der EU als größtes Beispiel für eine (wirtschaftliche) „Nord-Süd-Zusammenarbeit“.

In den letzten Jahren hat die AKP-Gruppe ihren Fokus von der EU auf die Weltgemeinschaft erweitert und eine Reihe von Maßnahmen innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO) gesetzt.

Mit den AKP-Staaten hat die EG im Zuge ihrer Gemeinsamen Handelspolitik das stark entwicklungspolitisch motivierte Lomé-Abkommen abgeschlossen. Das erste Abkommen, das später mehrfach erneuert wurde, wurde 1975 in LoméTogo unterzeichnet. Mit ihm wollten die EU-Länder unter anderem ihrer kolonialen Vergangenheit Rechnung tragen. Das Abkommen basiert in erster Linie auf einem System von Zollpräferenzen, mit denen diesen Ländern der Zugang zum EU-Markt erleichtert werden soll. Außerdem wurden Mittel bereitgestellt, um die Preise der Exportgüter dieser Länder zu stabilisieren. Nachfolger des Lomé-Abkommens, welches am 29. Februar 2000 auslief, ist das Cotonou-Abkommen.

 

Seite „AKP-Gruppe“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 22. April 2017, 09:52 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=AKP-Gruppe&oldid=164806861 (Abgerufen:

7. Juni 2017, 09:56 UTC

Lomé-Abkommen

Das Lome-Abkommen (auch Konvention von Lome) ist ein nach der togoischen Hauptstadt Lome benanntes Abkommen der EG-Staaten mit 77 Entwicklungsländern in AfrikaKaribik und Pazifik (AKP-Staaten). Es wurde am 28. Februar 1975 unterzeichnet und am 31. Oktober 1979 durch Lomé II, am 8. Dezember 1984 durch Lomé III, am 15. Dezember 1989 durch Lomé IV und am 23. Juni 2000 durch das Cotonou-Abkommen ersetzt. Es ist Nachfolger des Yaoundé-Abkommens.

Als Folge der 1995 vollzogenen Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich hinsichtlich der AKP-EU-Beziehungen eine Reihe von Reformerfordernissen ergeben. Diesen ist in dem im Juni 2000 unterzeichneten Cotonou-Abkommen Rechnung getragen worden. Diese neue Rechtsgrundlage der AKP-EU-Beziehungen hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Während einer Übergangsperiode, die sich bis Ende 2007 erstreckte, galten die Bestimmungen des ausgelaufenen Lomé IV-Abkommens weiter. Am 1. Januar 2008 kamen die neuen, WTO-konformen Regeln zum Tragen.

Den Beziehungen der Gemeinschaft zu den ehemaligen Kolonien der EU-Staaten ist in den Gründungsverträgen zur Errichtung der EWG explizit eine Sonderrolle zugewiesen worden. Ziel der beiderseitigen Beziehungen, die seit Mitte der 1960er Jahre auf der Grundlage mehrjähriger Abkommen betrieben wurden, ist eine umfassende wirtschaftliche, finanzielle, entwicklungspolitische und kulturelle Zusammenarbeit. Durch das Lomé-Abkommen verzichten die EG/EU-Staaten im industriellen Bereich vollständig, im landwirtschaftlichen Bereich weitgehend auf Gegenpräferenzen bei Handelsabkommen. So wird diesen Ländern ein bevorzugter Marktzugang in Europa gewährt. Darüber hinaus enthalten die Lome-Abkommen eine Versicherung für Exporterlöse. Sinken diese durch Preisverfall auf dem Weltmarkt, so erfolgt aus dem STABEX-Fonds eine Ausgleichszahlung. Dieses System wird auf 49 Agrarerzeugnisse und 7 Bergbauprodukte angewandt. Den kostenmäßig größten Teil dieses Abkommens nimmt die Entwicklungshilfe durch Zuschüsse und günstige Kredite ein. Diese werden aus dem Europäischen Entwicklungsfonds, der zu 25 % von Deutschland geleistet wird, gezahlt. Dies soll vornehmlich zur Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes dienen, kann bei Bedarf jedoch auch andere Bereiche unterstützen. Kernpunkte der AKP-Förderung waren zuletzt die Förderung von DemokratieMenschenrechtenRechtsstaat und für die Privatwirtschaft günstige Rahmenbedingungen. Bei den Beziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten handelt es sich um ein entwicklungspolitisches Gesamtkonzept unter Einsatz einer Vielzahl von Kooperationsinstrumenten.

Das Lome-Abkommen ist zurzeit die umfassendste völkerrechtlich verbindliche Kooperationspolitik zwischen Industrie- und Entwicklungsländern.

Kritik

Kritik an diesem Vertragswerk entsteht primär aus seinen Widersprüchen, wie zum Beispiel die Förderung der Landwirtschaft bei gleichzeitigen Einfuhrbeschränkungen in den EU-Markt. Um die EU-Landwirtschaft zu schützen, wird der Zugang zum EU-Markt von zahlreichen landwirtschaftlichen Produkten beschränkt, dabei handelt es sich jedoch zugleich um die wichtigsten Exportgüter der AKP-Länder. Aufgrund deren geringen Industrialisierung hatten die Marktöffnung der EG/EU-Staaten im industriellen Bereich kaum Bedeutung.

Darüber hinaus ermöglichen die neuen Nord-Süd-Verbindungen erstmals die relativ gefahrlose Überwindung des Erg (Wüste), was nicht nur den Warentransport fördert, sondern auch die Flüchtlingsströme aus Äquatorialafrika erleichtert.

 

Seite „Lomé-Abkommen“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 29. Mai 2017, 13:44 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Lom%C3%A9-Abkommen&oldid=165908720 (Abgerufen:

7. Juni 2017, 10:00 UTC

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen


Seite „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Februar 2017, 05:23 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wirtschaftspartnerschaftsabkommen&oldid=162752575 (Abgerufen: 18. Dezember 2017, 19:31 UTC)

Der Begriff Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) bzw. Economic Partnership Agreement (EPA) bezeichnet ein von der EU gefördertes Abkommen über Freihandelszonen zwischen der EU und den 78 AKP-Staaten (in der Mehrzahl ehemalige europäische Kolonien in Afrika, der Karibik und im Südpazifik).

Die vertragliche Grundlage der EPA liegt im Cotonou-Abkommen, welche am 23. Juni 2000 von den Mitgliedstaaten der EU und den Mitgliedstaaten der Gruppe der AKP- Staaten in Cotonou, Benin, unterzeichnet wurde. Konkrete EPA-Verhandlungen laufen seit dem Jahr 2002.[1]

Zentrales Ziel des Abkommens war es, die von der WTO kritisierten nicht-reziproken Handelspräferenzen der Lomé-Abkommen (1975 bis 2000) durch reziproke Handelsabkommen bis zum 1. Januar 2008 zu ersetzen.

Im Jahr 2014 schloss die EU ein regionales Abkommen mit Westafrika und dem Südlichen Afrika ab. Bereits Ende 2007 wurde zwischen der EU und der Karibik (CARIFORUM = Caribbean Forum of ACP-States) ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen geschlossen.[2][3]

Oft wird vereinfachend von Partnerschaftsabkommen gesprochen.

 

 

Schlüsselelement "Gegenseitigkeit"

 

Ausgehend von der Absicht, die bisherige Unvereinbarkeit der bestehenden Handelsvereinbarungen mit den Regeln der WTO zu beseitigen wird das Hauptgewicht in den Verhandlungen zu den WPAs auf Nichtdiskriminierung und Gegenseitigkeit gelegt. Sie bedeuten die stufenweise Aufhebung aller seit 1975 von der EU [einseitig] eingeräumten Handelsvorteile der AKP-Staaten sowie die kurzfristige Aufhebung aller Handelsbarrieren, die zwischen den Partnerstaaten bestehen. Um einen diskriminierungsfreien Marktzugang zu gewährleisten sollen die WPAs für alle Entwicklungsländer offenstehen, so dass der Status der AKP-Staaten als Hauptentwicklungspartner der EU begrenzt wird.

Bei den Verhandlungen zu den WPAs steckt die EU in dem Dilemma einerseits den aus der Kolonialvergangenheit herrührenden besonderen Status der AKP-Staaten wahren zu müssen und andererseits die Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in der WTO zu erfüllen. Als Lösung für dieses Problem wird eine Vereinbarung angestrebt, die ein Mindestmaß an Gegenseitigkeit festschreibt, um die WTO-Kriterien zu erfüllen, in der Realität aber den AKP-Staaten soviel Spielraum zu geben, dass sie den Handelsschutz ihrer wichtigsten Produkte beibehalten können.

Das Ausmaß der Handelsliberalisierung im Rahmen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird kontrovers diskutiert. Verschiedene Studien, die die möglichen Auswirkungen offener Märkte in diesem Zusammenhang untersuchten, warnen vor absehbaren negativen Folgen. Eine Delegation des Europa-Ausschusses der Französischen Nationalversammlung veröffentlichte im Juli 2006 einen umfangreichen Bericht, der diese Warnungen erhärtet. Der Bericht nennt vier Schocks, denen die AKP-Staaten ausgesetzt wären, wenn sie ihre Märkte öffneten:

1. ein Haushaltsschock aufgrund der zu erwartenden Einnahmeverluste wegen der wegfallenden Importzölle;

2. ein Außenhandelsschock durch sinkende Wechselkurse, wenn die AKP-Staaten nicht konkurrieren können;

3. ein Schock für die schwachen, im Aufbau befindlichen Industriesektoren in den AKP-Staaten, die der Konkurrenz aus der EU nicht gewachsen sind;

4. ein landwirtschaftlicher Schock, da lokale Märkte und Produzenten mit den Billigimporten aus der Europäischen Union (hoch subventioniert) nicht konkurrieren können.[4]

Es ist daher unbestimmt, ob die bestehenden WTO Bestimmungen bezüglich regionaler Handelsvereinbarungen am Ende durch die Doha-Runde zu Gunsten der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen revidiert werden.

Die negativen Folgen, vor denen die Delegation des Europa-Ausschusses der Französischen Nationalversammlung 2006 gewarnt hatte, sind mittlerweile teilweise eingetreten (Stand: Dez. 2015).[5]

 

Zur Situation 2014

"Am 10. Juli 2014 haben die 16 westafrikanischen Staatschefs in Accra, der Hauptstadt von Ghana, ein sogenanntes Economic Partnership Agreement (EPA - Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) zwischen der EU, den 15 Staaten der Communauté économique des Etats d’Afrique de l’Ouest (CEDEAO – Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft) und Mauretanien paraphiert.

Am 22. Juli 2014 wurde ein anderes EPA von 6 Ländern des südlichen Afrikas paraphiert. Im Oktober unterzeichneten die Mitglieder der Ostafrikanischen Gemeinschaft ein Wirtschaftsabkommen mit der EU."[14]

Zur Situation 2016

Aufgrund des Lissabon-Vertrags ist die EU darauf verpflichtet, ihre Handelspolitik so zu gestalten, dass sie zugleich die Ziele der europäischen Entwicklungszusammenarbeit fördert.[12] 

Da die Bevorzugung afrikanischer AKP-Staaten durch Handelspräferenzen in den vergangenen 40 Jahren nicht dazu beigetragen hat, dass sich die Volkswirtschaften breiter aufstellen konnten[15] und da der Wettbewerb um afrikanische Rohstoffe sich verschärft hat, haben sich in der EU unterschiedliche Interessen entwickelt.[16]

So hat die EU bei den WPA-Verhandlungen über die WTO-Vorgaben hinaus[17][18] z. B. darauf bestanden, dass die AKP-Staaten in Zukunft keine neuen Ausfuhrzölle und Schutzzölle verabschieden dürfen und sich so den dauerhaften Zugang zu günstigen Rohstoffen gesichert.[17]

An Stelle der Politik der Hilfe zur Selbsthilfe[16] folgen die WPA der Logik des Freihandels und setzen darauf, dass die Entwicklung in den AKP-Staaten durch Direkt-Investitionen vorangetrieben wird[19][6].

Da die WPA mit den afrikanischen Staaten nur den Freihandel mit Gütern regeln und Dienstleistungen und Investitionen gegen den ursprünglichen Willen der EU nicht mit einschließen, wird eine wirksame Industriepolitik den afrikanischen Staaten überlassen.[8] Die Möglichkeiten die durch die WPAs offen gelassen wurden, müssten „aktiv“ genutzt werden, so Heinrich-Böll- und Friedrich-Ebert-Stiftung übereinstimmend.[8][20]

80 % des Import-Volumens jedes AKP-Landes aus der EU sollen zollfrei abgewickelt werden. Diese 80 % sollen nach einer Übergangsfrist von bis zu 20 Jahren erreicht werden. 20 % des Import-Volumens können dauerhaft vor internationalem Wettbewerb geschützt werden.[15] Nach einer weiteren Klausel sollen Schutzzölle erhoben werden können, „wenn eine deutliche Schädigung der lokalen Industrie droht“.[21]

Da die Länder GhanaElfenbeinküsteKeniaBotsuanaNamibia und Swasiland bislang noch nicht von dieser Strategie überzeugt werden konnten, will die Europäische Kommission im Juli 2016 die Zugangsprivilegien zum EU-Markt für diese Staaten beenden, um sie zu bewegen bis 1. Oktober 2016 die Partnerschaftsabkommen zu ratifizieren.[22]

Das BMZ hat angekündigt, dass die WPAs auch dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden.[21]

Im Sommer 2016 "sperren sich nur noch drei von 16 westafrikanischen Ländern gegen die Ratifizierung des Abkommens: Nigeria, Mauretanien und Niger. Die meisten der anderen Länder sind von europäischer Entwicklungshilfe abhängig und haben sich dem Druck längst gebeugt."

Nigerianischen Ökonomen warnen, "dass EPA unsere Märkte in eine Müllhalde für europäische Produkte verwandeln würde.[23]

Kritische Kampagne

Eine kritische Kampagne namens StopEPA folgt nach eigenen Angaben Initiativen aus der afrikanischen Zivilgesellschaft, die WPAs in ihrer gegenwärtigen Form ablehnen und sich für wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigere Alternativen einsetzen. Zu den Unterstützern der Kampagne in Deutschland zählen u. a.

Weitere Kritik

Menschenrechtler kritisieren, dass das Abkommen Everything but Arms (EBA) in Kambodscha dazu geführt habe, dass Zuckerkonzerne Kleinbauern von ihrem Land vertrieben hätten.[24][25] Der Film Landraub[26] von Regisseur Kurt Langbein dokumentiert dies. Die Organisation Rettet den Regenwald berichtete darüber und startete eine Petition an die Europäische Union.[27][28]

Die EPAs sollen zwar der nachhaltigen Entwicklung dienen, es braucht jedoch lokale Kapazitäten in den Regierungen und Verwaltungen und es braucht eine lokale Privatwirtschaft, die Interesse daran hat, den freien Marktzugang zu Europa tatsächlich zu nutzen.[29][30]

Entgegen der Darstellung durch die EU sieht die Friedrich-Ebert-Stiftung einen Paradigmenwechsel in der europäischen Afrika-Politik. Es gehe weniger um Entwicklung, sondern mehr um Wirtschafts- und Handelsinteressen. Die Abhängigkeit Afrikas von Importen könne durch die WPAs noch steigen und der Handel zwischen den afrikanischen Staaten könne leiden.[20]

Für eine umfassende Transformation seien die Wirtschaften Subsahara Afrikas bislang nicht aufgestellt. Das Entstehen afrikanischer Industrien werde durch das EPA behindert.

Daneben würden auch chinesische Billigwaren den Aufbau und die Entwicklung eigener Produktionen behindern.[20]

Der Widerstand gegen die WPA sei durch alle Schichten der afrikanischen Gesellschaft gegangen, das Vertrauen der Zivilgesellschaft in die afrikanischen Regierungen sei geschwächt und die Beziehungen mit der EU auf Jahre hinaus beschädigt worden.[20][8]

Der Afrika-Beauftragte der Bundeskanzlerin Günter Nooke ist der Ansicht, dass die WPAs vieles kaputt machten, was die Entwicklungszusammenarbeit aufzubauen versuche.

Der UN-Wirtschaftsexperte für Ostafrika Andrew Mold sieht durch die WPAs die afrikanische Wirtschaft für langfristig bedroht an und die EU-Abgeordnete Ska Keller meint, dass die WPAs den Partnerländern keine Luft lasse, ihre Industrie zu entwickeln. Demgegenüber ist der EU-Abgeordnete Michael Gahler der Meinung, dass die WPAs den afrikanischen Staaten die Chance bieten würde gegenüber Europa aufzuholen, den Europäern hätte die Warenverkehrs-Freiheit schließlich auch Wohlstand gebracht.[31]


Seite „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Februar 2017, 05:23 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wirtschaftspartnerschaftsabkommen&oldid=162752575 (Abgerufen: 18. Dezember 2017, 19:31 UTC)


Rücksichtsloses AbkommenWie die EU ihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber Afrika durchsetzt

Das Abkommen namens EPA (Economic Partnership Agreement) legt fest, dass die afrikanischen Länder ihre Märkte bis zu 83 Prozent für europäische Importe öffnen und hierbei schrittweise Zölle und Gebühren abschaffen müssen.

Der Text des Beitrags ist im Juni 2017 verfügbar unter:

Freihandelsabkommen EPA - EU und Afrika
https://www.youtube.com/watch?v=zOAIOr18FFo



3:38 min | 4.11.2014 | 21.45 Uhr | Das Erste

Mehr Info

REPORT MAINZ fragt Francisco Marí

Freihandelsabkommen EPA - Report Mainz befragt Francisko Mari


Freihandelsabkommen EPA - Report Mainz befragt Frederick Kiarie


Weitere Filmtipps zum Thema: "Wirtschaftspartnerschaftsabkommen"



EU AKP Wirtschaftspartnerschaftsabkommen
https://www.youtube.com/watch?v=mR1i9q-0M-s



Afrika wird abgezockt (3sat-Dokumentation von 2015, ca. 25 Minuten)