Gewaltenteilung - Unterrichtsstunde vom 13.06.2016 (Leistungskurs Sozialkunde 12)

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Mitschrift von Daniel Baden am 10.06.2016


Gewaltenteilung … ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zweck der Macht­begrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. …

 

Ursprung hat das Prinzip der Gewaltenteilung in den staatstheoretischen Schriften der Aufklärer John Locke und Montesquieu (Vom Geist der Gesetze, 1748), die sich gegen Machtkonzentration und Willkür im Absolutismus richteten. Heute ist Gewaltenteilung Bestandteil jeder modernen Demokratie; ihre Ausprägung variiert jedoch stark von Land zu Land. Sie ist Gegenstand der Staatswissenschaften.

 

… Grundmodell ist die horizontale Aufteilung der rechtlichen Kompetenzen (Regelungsmacht) im Staat (nämlich von Gesetzgebung, Regierung und Verwaltung und Rechtsprechung) auf eigens dafür geschaffene Staatsorgane.

 

 

Außer der horizontalen gibt es eine vertikale Verteilung rechtlicher Kompetenzen: im Bundesstaat insbesondere zwischen dem Bund und den Gliedstaaten, im Völkerrecht zwischen den Nationalstaaten und den supranationalen Organisationen, so z. B. in der EU.

Quelle: Seite „Gewaltenteilung“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 2. Mai 2016, 07:30 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gewaltenteilung&oldid=154023764 (Abgerufen: 13. Juni 2016, 19:38 UTC)
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Teilweise wird Gewaltenteilung verstanden als die Forderung nach einer strikten Gewaltentrennung mit hoher Unabhängigkeit der Gewalten. Gewaltenteilung kann jedoch nur dann funktionieren, wenn die einzelnen Organe ein Eingriffsrecht in die anderen Zweige besitzen, um effektiv ihre Kontrollfunktion ausüben zu können (Checks and Balances). Es existiert also ein Spektrum in der klassischen Gewaltenteilung: von einer hohen Unabhängigkeit der Gewalten, wie es noch zur Zeit der Aufklärung für Monarchien erdacht wurde, zu einer zunehmenden Verzahnung der (durch das Parlament demokratisch legitimierten) Staatsgewalten. Eine derartige Verzahnung wird auch als Gewaltenverschränkung  bezeichnet.

 

 

… Ein typisches Beispiel für eine Gewaltenverschränkung ist das im deutschen Grundgesetz niedergTeilweise elegte konstruktive Misstrauensvotum, mit dem eine Mehrheit des Deutschen Bundestages, also die Legislative, den Bundeskanzler, die Exekutive, abberufen kann.
Darüber hinaus sind viele Regierungsmitglieder zugleich Abgeordnete im Parlament, was eine personelle Gewaltenverschränkung darstellt … Der Bundestag wählt außerdem auch den Bundeskanzler, ist an der Wahl des Bundespräsidenten und der Richter des Bundesverfassungsgerichts beteiligt. Des Weiteren können die Gerichte Akte der Verwaltung überprüfen, das Verfassungsgericht auch Legislativakte.

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Filmtipp:  

Gewaltenteilung - Wie geht Deutschland (Folge 3)

https://www.youtube.com/watch?v=g_n8z1PEMrw

 


Gewaltenteilung einfach erklärt (explainity® Erklärvideo)

https://www.youtube.com/watch?v=ZHj10P8X7OA