EU - Brexit - (Was ist und) Wie geht das? - Unterrichtsstunden vom 7.07.2016 und 8.07.2016 (Sozi LK 12)


Vergleiche hierzu auch die Unterrichtsstunden zum Thema "Die EU" unter:: https://sozialkunde.jimdo.com/themen/eu/

Unterrichtmaterial Sk 12902 Der Brexit

PDF: https://drive.google.com/open?id=1zMG0VZVp5qGrR64IoDtnvNf5aKL7DxFW


Mitschrift von Hanna Neumann am 7.07.2016


Der Begriff Brexit bezeichnet den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU). Das Wort ist ein Kunst- und Kofferwort aus englisch ‚Britain‘ für „Großbritannien“ und ‚exit‘ für „Ausgang, Austritt“. Es wurde erstmals im Juni 2012 in einem Artikel des Economist verwendet (damals noch in der Variante ‚Brixit‘) und wurde in Analogie zu dem Begriff „Grexit“ geprägt,[1][2] wobei sich letzterer auf das Szenario eines Austritts Griechenlands aus dem Euro-Währungsraum und nicht der EU bezieht. Für einen Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU wurde im Wahlkampf zum Referendum am 23. Juni 2016auch der Begriff Bremain verwendet („remain“ steht für „verbleiben“).[3] Brexit-Befürworter werden im Englischen Brexiteers genannt.

Rechtsgrundlage eines Austritts ist Art. 50 des EU-Vertrags, der infolge des Vertrags von Lissabon erstmals den freiwilligen EU-Austritt von EU-Mitgliedstaaten regelt. Demnach ist vorgesehen, dass nach der Absichtserklärung eines Staates über seinen EU-Austritt zunächst versucht wird, den Austritt durch ein auszuhandelndes Abkommen zwischen der Union und dem ausscheidenden Staat zu konkretisieren und zu ordnen.

Aus dem innenpolitischen Kalkül, EU-Kritiker in den eigenen Reihen seiner Partei, den Tories, ruhigzustellen[4][5] hatte Premierminister David Cameron 2013 ein Referendum über den Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union vorgeschlagen. Das Referendum fand am 23. Juni 2016 statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 72,1 Prozent stimmten 51,9 % der Gesamtwählerschaft (etwa 17,4 Millionen) für einen Brexit und 48,1 % (etwa 16,1 Millionen) dagegen; nach den Landesteilen gegliedert ist das Bild wesentlich differenzierter, da Nordiren und Schotten sowie die Bevölkerung von London und Gibraltar mehrheitlich für den Verbleib stimmten.[4][6] In diesem Zusammenhang kündigte David Cameron am Tag nach der Abstimmung seinen Rücktritt im Oktober 2016 an.[7]

Quelle: Seite „EU-Austritt des Vereinigten Königreichs“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 9. Juli 2016, 17:28 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=EU-Austritt_des_Vereinigten_K%C3%B6nigreichs&oldid=156001469 (Abgerufen: 9. Juli 2016, 18:33 UTC)



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EU-Austrittsverfahren: So geht der Brexit
23.06.2016, Sandra Tzschaschel, ARD-aktuell

Der Download des Videos ist am 25.06.2016 möglich unter folgender URL:


Art. 50 EU Vertrag

(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.

(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.

(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.

(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil.

Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.

Art. 238 EU Vertrag
(3) In den Fällen, in denen in Anwendung der Verträge nicht alle Mitglieder des Rates stimmberechtigt sind, gilt ab dem 1. November 2014 vorbehaltlich der Vorschriften des Protokolls über die Übergangsbestimmungen für die qualifizierte Mehrheit Folgendes:

 

a) Als qualifizierte Mehrheit gilt eine Mehrheit von mindestens 55 % derjenigen Mitglieder des Rates, die die beteiligten Mitgliedstaaten vertreten, sofern die von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 % der Bevölkerung der beteiligten Mitgliedstaaten ausmachen.
Für eine Sperrminorität bedarf es mindestens der Mindestzahl von Mitgliedern des Rates, die zusammen mehr als 35 % der Bevölkerung der beteiligten Mitgliedstaaten vertreten, zuzüglich eines Mitglieds; andernfalls gilt die qualifizierte Mehrheit als erreicht.

 

b) Beschließt der Rat nicht auf Vorschlag der Kommission oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, so gilt abweichend von Buchstabe a als qualifizierte Mehrheit eine Mehrheit von mindestens 72 % derjenigen Mitglieder des Rates, die die beteiligten Mitgliedstaaten vertreten, sofern die von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten zusammen mindestens 65 % der Bevölkerung der beteiligten Mitgliedstaaten ausmachen.