Der Bundestag kontrolliert die Regierung - am Bsp. der "Affäre Böhmermann" - Ergänzung zu den Unterrichtsstunden vom 13.05.16 (Lk 12) und vom 12.04.16 (gk11)


Eine Einführung in die „Affäre Böhmermann - Erdogan“ liefert folgendes Erklärvideo:

Böhmermann vs. Erdogan - WTF?! #mirkosmeinung

https://www.youtube.com/watch?v=DIsgtXtob1k


Als Böhmermann-Affäre (auch Staatsaffäre BöhmermannFall Böhmermann oderCausa Böhmermann) werden ein Fernsehbeitrag des deutschen Satirikers und Moderators Jan Böhmermann und die darauf folgenden Reaktionen von türkischer und deutscher Seite bezeichnet.

Der Beitrag wurde am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung Neo Magazin Royale aufZDFneo ausgestrahlt. In diesem Beitrag trägt Böhmermann, bezugnehmend auf ein satirisches Lied der ARD-Sendung („Erdowie, Erdowo, Erdogan“extra 3 und türkische Reaktionen, unter dem Titel Schmähkritik auch ein Gedicht über den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan vor. Eingeleitet und wiederholt unterbrochen wird der Vortrag von Hinweisen Böhmermanns und seines Sidekicks Ralf Kabelka, man wolle damit erklären, wie eine in Deutschland verbotene Schmähkritik aussehe. Es werden türkische Untertitel für das Schmähgedicht eingeblendet, allerdings nicht für den erklärenden Kontext.

Sowohl die Regierung der Türkei als auch Erdoğan selbst bekundeten ihr Strafverlangen bzw. erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann; die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Die Äußerung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkelgegenüber dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu, dass der Beitrag ihrer Ansicht nach „bewusst verletzend“ sei, wurde in der deutschen Öffentlichkeit und Politik kontrovers diskutiert. Später nannte sie diese Äußerung einen Fehler.

Als bekannt wurde, dass die Türkei basierend auf § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) einen Prozess gegen Böhmermann verlangte, forderten zahlreiche Juristen, Politiker und andere die Abschaffung des Paragraphen. Merkel ließ am 15. April 2016 die Strafverfolgung nach § 103 StGB zu und erklärte gleichzeitig, dass die Bundesregierung bis 2018 einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des § 103 StGB in den Bundestag einbringen wolle.[1]

Karikaturen zur „Affäre Böhmermann“

 

 "Der Sultan auf der Erbse"

Rhein-Zeitung vom 16. April 2016

Karikatur von Horst Haitzinger

Am 19.08.2016 abrufbar unter folgender URL:

http://www.rhein-zeitung.de/bilder/karikaturen-galerie_galerie,-karikaturen-april-2016-_costart,25_mediagalid,39879.html

 

... keinen Sinn für Satire!“

(In der Badischen Zeitung am 12. April)

Horst Haitzinger

Am 19.08.2016 abrufbar unter folgender URL:

 

http://www.badische-zeitung.de/karikaturen/keinen-sinn-fuer-satire--120645683.html



Schmähgedicht gegen ErdoganMerkel rügt Böhmermann

Stand: 04.04.2016 16:04 Uhr

Im Streit um die türkische Kritik an einer "extra 3"-Satire hatten Oppositionpolitiker die Stimme Merkels vermisst. Nach einem Schmähgedicht Jan Böhmermanns griff die Kanzlerin hingegen schnell zum Telefon. Es handele sich um einen "bewusst verletztenden Text", kritisierte sie.
http://www.tagesschau.de/inland/boehmermann-merkel-101.html




Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchem Kontext hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmed Davutoglu am 3. April 2016 ein von Moderator Jan Böhmermann in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royal“ vorgetragenes „Schmähgedicht“ auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan als „bewusst verletzend“ eingeordnet, auf Nachfrage der Gesprächspartner in Ankara oder hat die Bundeskanzlerin ihre Satirebewertung von sich aus vorgetragen?
2. Was hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel veranlasst, die von ihr im Gespräch mit ihrem türkischen Amtskollegen gemachten Bemerkungen zum genannten „Schmähgedicht“ über ihren Sprecher Steffen Seibert auf der Bundespressekonferenz am 4. April 2016 ungefragt der Öffentlichkeit mitzuteilen?
3. Wer hat Juristen des Auswärtigen Amts zu welchem Zeitpunkt zu einer internen Prüfung veranlasst, inwiefern das „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan „strafrechtsrelevant“ ist(www.tagesspiegel.de/politik/boehmermanns-erdogan-gedicht-staatsanwaltschaftermittelt-auch-gegen-zdf-verantwortliche/13407794.html)? 


1. In welchem Kontext hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrem Telefonat mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmed Davutoglu am 3. April 2016 ein von Moderator Jan Böhmermann in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royal“ vorgetragenes „Schmähgedicht“ auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan als „bewusst verletzend“ eingeordnet, auf Nachfrage der Gesprächspartner in Ankara oder hat die Bundeskanzlerin ihre Satirebewertung von sich aus vorgetragen?

 

Zu konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche der Bundeskanzlerin und Mitgliedern des Bundeskabinetts mit Vertretern ausländischer Regierungen äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Deutscher Bundestag 

 

2. Was hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel veranlasst, die von ihr im Gespräch mit ihrem türkischen Amtskollegen gemachten Bemerkungen zum genannten „Schmähgedicht“ über ihren Sprecher Steffen Seibert auf der Bundespressekonferenz am 4. April 2016 ungefragt der Öffentlichkeit mitzuteilen?

 

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Telefonate der Bundeskanzlerin erfolgt regelmäßig bei Bedarf, auch anlässlich der Regierungspressekonferenzen.

 

3. Wer hat Juristen des Auswärtigen Amts zu welchem Zeitpunkt zu einer internen Prüfung veranlasst, inwiefern das „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan „strafrechtsrelevant“ ist (www. tagesspiegel.de/politik/boehmermanns-erdogan-gedicht-staatsanwaltschaftermittelt-auch-gegen-zdf-verantwortliche/13407794.html)?

Ausgelöst durch das von Moderator Jan Böhmermann im ZDFneo-Format „Neo Magazin Royale“ verlesene so genannte Schmähgedicht hat das Auswärtige Amt gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine vorläufige interne Einschätzung des Sachverhaltes erstellt.


Der "Fall Böhmermann" in der Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages

Der Fall Böhmermann im Bundestag (Fragestunde)

https://www.youtube.com/watch?v=tG-ha63qsqk

 

Veröffentlicht am 13.04.2016


Die hier beantworteten Fragen 27 und 28 finden sich im Wortlaut unter: 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808051.pdf#page=11

 

Frage 27 (Heike Hänsel, LINKE):
"Worin sieht die Bundesregierung in den heftigen Reaktionen der türkischen Regierung bzw. des türkischen Präsidenten, ausgelöst durch eine extra-3-Satire, die sich kritisch mit Verletzungen der Meinungs- und Pressefreiheit in der Türkei sowie mit dem Vorgehen türkischer Sicherheitskräfte gegen Kurden im Südosten des Landes auseinandersetzte und zur Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei führte, eine so maßgeblich andere Tragweite, dass „die Stimme Merkels vermisst“ wurde, sie im Gegensatz dazu nach einem Schmähgedicht Jan Böhmermanns „hingegen schnell zum Telefon“ griff ( www.tagesschau.de/inland/boehmermann-merkel-101.html), und warum war es der Bundeskanzlerin als Zeichen für das hohe Gut der Meinungs- und Pressefreiheit im Gegensatz zum Jan-BöhmermannSchmähgedicht nicht so wichtig, auch in der Angelegenheit um die extra-3-Satire und die Einbestellung des deutschen Botschafters mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğluzu telefonieren bzw. sich öffentlich zu äußern?"

Frage 28 (Sevim Dagdelen, LINKE):
"Inwieweit haben türkische Stellen (Präsident, Regierung, Botschaft) bei der Bundesregierung nach der Ausstrahlung der ZDF-Sendung „NEO MA-GAZIN ROYALE“ am 31. März 2016, in der Moderator Jan Böhmermann mit einem Gedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdoğan den Unterschied zwischen Schmähkritik und Satire aufgezeigt hat, wegen Präsidentenbeleidigung reagiert (Protest, Strafverlangen etc.), woraufhin Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im telefonischen
Gespräch mit ihrem türkischen Amtskollegen Ahmet Davutoğlu am Abend des 3. April 2016 die 
Bewertung versuchte, dass es sich bei dem Beitrag um einen „bewusst verletzenden Text handelt“ 
( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-kritisiert-jan-boehmermann-verse-ueber-erdogan-deutlich-a-1085333.html), und inwieweit wird die Bundesregierung die gemäß 
§ 104a des Strafgesetzbuchs erforderliche Verfolgungsermächtigung gegen Jan Böhmermann un
dweitere Verantwortliche des ZDF wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes erteilen (www.welt.de/politik/deutschland/article154082885/So-kann-die-Tuerkei-gegen-Jan-Boehmermann-vorgehen.html )?"

 

 

1:09 Zusatzfrage: Heike Hänsel (LINKE)
2:19 Zusatzfrage: Heike Hänsel (LINKE)
4:17 Zusatzfrage: Sevim Dagdelen (LINKE)
7:08 Zusatzfrage: Sevim Dagdelen (LINKE)
8:27 Zusatzfrage: Sevim Dagdelen (LINKE)
10:26 Zusatzfrage: Sevim Dagdelen (LINKE)
11:52 Zusatzfrage: Hans-Christian Ströbele (B90/Grüne)
14:01 Zusatzfrage: Heike Hänsel (LINKE)
15:29 Zusatzfrage: Jörn Wunderlich (LINKE)