Sozistunden 12915 - Die wichtigen Neuerungen des Vertrags von Lissabon



Sehr empfehlenswerte Animationen aus der ARD-Mediathek

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Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der EU. Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Kommissionspräsident an.

 

Sie fällen Grundsatzentscheidungen und legen die politischen wirtschaftlichen Leitlinien und Ziele fest. Diese Ziele werden im Konsens verabschiedet [das Veto eines Staats- bzw. Regierungschefs kann also eine gemeinsame Entscheidung verhindern.]

Rechtlich … [war] der Europäische Rat keine Institution, sondern eine politische Instanz der EU: Dies änderte sich mit dem Vertrag von Lissabon: Der Europäische Rat, dem [seit dem Vertrag von Lissabon] auch der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik angehört, ist EU-Organ.

Der Europäische Rat tritt seit der Lissabon-Reform mindestens viermal (und nicht nur zweimal im Jahr) zusammen.

Die Präsidentschaft des Rates wechselte vor der Lissabon-Reform halbjährlich nach einem festen Schema. 
Der Präsident des Rates wird seit dem Vertrag von Lissabon von den Staats- und Regierungschefs gewählt und amtiert zweieinhalb Jahre. Während seiner Amtszeit darf er kein nationales Amt ausüben und er darf nur einmal wieder gewählt werden.

 

Vor dem Vertrag von Lissabon vertrat der Präsident des Europäischen Rates gemeinsam mit dem für Außenpolitik zuständigen EU-Kommissar und dem Außenbeauftragten des Europäischen Rates die EU nach außen.

Seit dem Vertrag von Lissabon leitet der EU-Außenbeauftragte als „Hoher Vertreter“ die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, gemeinsam mit dem EU-Ratspräsidenten vertritt er die EU in entsprechenden Fragen.  Der „Hohe Vertreter für Außen-und Sicherheitspolitik“ wird vom Eurpopäischen Rat vorgeschlagen (nominiert), der Kommissionspräsident muss dem Vorschlag zustimmen.  

Auch der Präsident der EU-Kommission wird vom Europäischen Rat nominiert. Er muss anschließend - gemeinsam mit seinen Kommissaren – vom Parlament bestätigt werden. Seit der mit dem Vertrag von Lissabon eingeleitenden Reform muss der Europäische Rat bei seinem Wahlvorschlag das Ergebnis der Europawahlen berücksichtigen.                     



Der Ministerrat ist das Machtzentrum der EU. Er besteht aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedsstaaten (ein Ratsmitglied pro Mitgliedstaat), sie treffen sich regelmäßig. Je nach den Fragen, die auf der Tagesordnung stehen, ändert sich die Zusammensetzung des Rates: [Der Rat tagt also in unterschiedlich "Ratsformationen": Wirtschaftliche Fragen werden z. B. vom Rat der Wirtschafts- und Finanzminister beraten, Umweltfragen vom Rat der Umweltminister. Der Vorsitz rotiert nach einem festen Schema.

Der Ministerrat ist für die Gesetzgebung zuständig, er entscheidet über die Gesetzesvorschläge der Kommission (bzw.. bearbeitet diese weiter.) Fast alle Gesetze vom Ministerrat beschlossenen Gesetze werden vom Europäischen Parlament angenommen.. Werden diese … vom Parlament abgelehnt, folgt ein Vermittlungsverfahren.

 

Zudem stellt der Ministerrat den Haushalt auf, auch ihm muss das Parlament zustimmen. 

Im Namen der Gemeinschaft schließt der Ministerrat internationale Verträge.

Je nach Rechtsakt (bzw. dem betroffenen Politikfeld) ist im Rat ein einstimmiges Ergebnis oder eine qualifizierte Mehrheit erforderlich.:

Die meisten Entscheidungen im Ministerrat werden nach der Reform durch die Verträge von Lissabon mehrheitlich getroffen.  

Der Vertrag von Lissabon führte ab November 2014 dazu das Prinzip der doppelten Mehrheit ein. Sie ist erreicht, wenn mindestens 55% der EU-Staaten zustimmen, die mehr als 65% der EU-Bevölkerung vertreten. Fälle, in denen ein einzelnes Land eine Entscheidung durch sein Veto komplett blockieren kann, gibt es nur noch selten.

Die Mehrheitsentscheidungen sind besonders im Bereich der Innen- und Rechtspolitik ausgeweitet worden. In der Außen- und Sicherheitspolitik oder im Steuerrecht muss der Rat aber immer noch einstimmig entscheiden.

Das Prinzip der doppelten Mehrheit stärkt das Gewicht der bevölkerungsreichen Staaten wie Deutschland und Frankreich.  


Die Europäische Kommission ist die "Regierung der Europäischen Union". Sie besteht aus einem Präsidenten und je einem Kommissar aus den Mitgliedsländern. Jeder Kommissar betreut ein Ressort. Über ihre Zuständigkeit entscheidet der Kommissionspräsident. Die Kommissare dienen allein der Europäischen Union, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten. 

Der Vertrag von Lissabon sah ursprünglich vor, dass ab 2014 nur noch zwei Drittel aller Staaten einen Kommissar stellen, um die Handlungsfähigkeit des Gremiums zu gewährleisten. Das Recht auf den Posten sollte zwischen den Mitgliedsstaaten rotieren. Um die Zustimmung der Iren zum Vertrag zu erhalten, wurde dieser Reform aber wieder rückgängig gemacht. Alles blieb beim Alten: Auch künftig wird jedes Mitgliedsland einen Kommissar stellen.  

Das Wahlverfahren der Kommission bleibt wie bisher zweistufig: Der Europäische Rat schlägt einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor, der vom Europäischen Parlament gewählt werden muss. Der Europäische Rat muss bei seinem Vorschlag seit dem Vertrag von Lissabon das Ergebnis der Europawahl „berücksichtigen“, im Normalfall also ein Mitglied derjenigen "Europapartei" vorschlagen, die die stärkste Fraktion im Europäischen Parlament stellt.

Danach schlagen die Regierungen der Mitgliedstaaten jeweils einen Kommissar aus ihrem Land vor; die gesamte Liste wird schließlich vom Rat der Europäischen Union in Absprache mit dem designierten (gewählten, aber noch nicht im Amt befindlichen) Präsidenten mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Dabei werden die Vorschläge der Regierungen üblicherweise ohne Weiteres übernommen; die Kommissare entstammen daher meistens denjenigen Parteien, die in ihrem jeweiligen Land die Regierung bilden.

Dann gibt das neu gewählte Europäische Parlament gibt eine Stellungnahme ab, bei der es die Kommission als Ganze (nicht jedoch einzelne Kommissare) annehmen oder ablehnen kann.

 

Die Kommission setzt die Verträge der EU um, und besitzt das Intiativrecht, d.h. sie schlägt Gesetze vor, die vom Ministerrat beschlossen und fast alle vom Parlament gebilligt werden.

 

Sie überwacht die Ausführung der europäischen Gesetze, des Haushalts und der EU-Programme.

 

 

Als „Hüterin der Verträge“ (z. B. des Vertrags von Lissabon, der eine Art euopäisches Grundgesetz ist) sorgt sie – gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof dafür, das das Gemeinschaftsrecht befolgt wird.  


vgl. hierzu die folgende Quelle: 

http://www.tagesschau.de/static/flash/vertrag-von-lissabon/

mit Ergänzungen aus dem Wikipedia-Artikel über die EU-Kommission   



Die Außen- uns Sicherheitspolitik ist und bleibt (auch nach dem Vertrag von Lissabon) Sache der Mitgliedsstaaten …

Damit die EU international noch größeres Gewicht erhält, wurde mit dem Vertrag von Lissabon das Amt des "Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik" geschaffen.

Aus Rücksicht auf die Befindlichkeiten einiger Nationalstaaten darf er (offiziell) nicht „EU-Außenminister“ heißen. Der Hoher Vertreter ersetzt den EU-Koordinator und den EU-Kommissar für Außenpolitik. Er leitet die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Zugleich ist er Vorsitzender des Rats der Außenminister und damit Mitglied des Ministerrats.

Der Hohe Vertreter fungiert als Vizepräsident der EU-Kommission. 

Er wird für eine Amtszeit von fünf Jahren vom Europäischen Rat ernannt, der Kommissionspräsident muss zustimmen.     


Das Europäische Parlament ist die direkte Vertretung der EU-Bürger – vergleichbar mit dem Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden von den Bürgern der Europäischen Union alle fünf Jahre direkt gewählt. 2013 umfasste das Parlament 736 Abgeordnete, 99 von ihnen kamen aus Deutschland. Seit den Europawahlen 2014 haben sich die Zahlen verändert: Das Parlament hat (Stand: Dezember 2014) 751 Abgeordnete, 96 von ihnen kommen aus Deutschland. 

Sie sind nicht nach Ländern zusammengefasst, sondern bilden je nach politischer Ausrichtung länderübergreifende Fraktionen, z.B. die Fraktion der „Europäischen Volkspartei“ (EVP, Christdemokraten) oder die Sozialdemokraten.  

Das Parlament muss der Ernennung der Kommissare (die – vereinfacht gesagt – von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten vorgeschlagen werden) zustimmen

Das Parlament kann den Rücktritt der Kommissare durch ein Misstrauensvotum erzwingen.

Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass das Parlament auch künftig den Kommissionspräsidenten (auf Vorschlag des Europäischen Rates) wählt. Neu ist, das der Rat bei seinem Vorschlag das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen muss.  

Das Parlament ist gemeinsam mit dem Ministerrat auch für die Gesetzgebung zuständig. Es besitzt aber weiterhin kein Initiativrecht, d. h. es darf keine eigenen Gesetze vorlegen, sondern lediglich zustimmen oder ablehnen.    

Sind Parlament und Ministerrat uneinig, so kommt es zu einem Vermittlungsverfahren.

Zukünftig aber sollen die Rechte der Abgeordneten ausgeweitet werden. Sie müssen dann über fast alle Gesetze mitentscheiden, die in der EU gemacht werden.

Bei Themengebieten wie der Außen- und Sicherheitspolitik wird das Parlament weiterhin nur angehört.

 

Vor dem Vertrag von Lissabon hatte das Parlament keinen Einfluss auf die so genannten obligatorischen Ausgaben der EU, z. B. auf den großen Posten des Agrarhaushaltes. Der Vertrag von Lissabon änderte das: Das Parlament muss über alle Ausgaben der EU mitentscheiden.


PHOENIX-Europalexikon: Der Vertrag von Lissabon

Europa: Der Vertrag von Lissabon feiert Geburtstag
https://www.youtube.com/watch?v=CKzYXFh90Cc