Was ist Demokratie? - Vorkurs Kolleg Sozialkunde - Unterrichtsstunde vom 1.02.2017


Unterrichtsmaterial zum Thema: Was ist Demokratie?

 

Themenblätter im Unterricht (Nr. 81)

Demokratie - was ist das?

(aktualisierte Fassung 07/2013)

https://www.bpb.de/shop/lernen/themenblaetter/36522/demokratie-was-ist-dasaktualisierte-fassung-07-2013

Download im Januar 2017 möglich unter:

 

https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/tb81_demokratie_farbe.pdf





Karikatur: Wir alle tragen Demokratie

 

Zeichnung: Holger Appenzeller, Demokratie sehen und verstehen 1/1 
© LpB Baden-Württemberg, Im Januar 2017 verfügbar unter der folgenden URL: http://www.politikundunterricht.de/1_99/puu991p.htm



Seite „Wahl“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 25. Januar 2017, 12:11 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wahl&oldid=161982561 (Abgerufen: 30. Januar 2017, 17:05 UTC)


Foto von Jörg Griesar (2013), aufgenommen in der Nähe von Trier







Filmtipp: Rechtssprechung im Nationalsozialismus

Doku Hitlers Helfer Roland Freisler Der Hinrichter

Sendeminute 33: Freisler: "Wir brauchen hier kein Gesetz"

Zeigenswert sind auch die Sendeminuten 40-45 

Umgang mit Angeklagten der „Weißen Rose“

Freisler leitete den Schauprozess gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose im Februar 1943, zu dem die Mitglieder des Ersten Senats eigens von Berlin nach München geflogen wurden. Im zweiten Prozess gegen Mitglieder der Weißen Rose (April 1943) schrie er gleich zur Eröffnung den Angeklagten entgegen, dass der Nationalsozialismus gegen solche „Verräter“ überhaupt kein Strafgesetzbuch benötige. Er werde „ganz ohne Recht“ kurzen Prozess machen. Freisler korrigierte sich und verbesserte: „ganz ohne Gesetz“. Als ihm ein Beisitzer dennoch wortlos das Strafgesetzbuch hinüberreichte, schleuderte er es augenblicklich in Richtung der Anklagebank, wo sich Angeklagte duckten, um nicht am Kopf getroffen zu werden.




Grundgedanken der Demokratie – Sonderbriefmarken der Deutschen Bundespost von 1981

https://de.wikipedia.org/wiki/Briefmarken-Jahrgang_1981_der_Deutschen_Bundespost


Demokratie

Stimmabgabe beim zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahl in Frankreich 2007

Demokratie (von griechisch δημοκρατία „Herrschaft des Staatsvolkes“; von δῆμος dēmos „Staatsvolk“ und κρατός kratós „Gewalt“, „Macht“, „Herrschaft“) bezeichnet Herrschaftsformen, politische Ordnungen oder politische Systeme, in denen Macht und Regierung vom Volk ausgehen. Dieses wird, entweder unmittelbar oder durch Auswahl entscheidungstragender Repräsentanten, an allen Entscheidungen, die die Allgemeinheit verbindlich betreffen, beteiligt.[1] In demokratischen Staaten und politischen Systemen geht die Regierung durch politische Wahlen aus dem Volk hervor. Typische Merkmale einer modernen Demokratie sind freie Wahlen, das MehrheitsprinzipMinderheitenschutz, die Akzeptanz einer politischen OppositionGewaltenteilungVerfassungsmäßigkeit, Schutz der Grundrechte, Schutz der Bürgerrechte und Achtung der Menschenrechte. Da die Herrschaft durch die Allgemeinheit ausgeübt wird, sind Meinungs- und Pressefreiheit zur politischen Willensbildung unerlässlich.

Seite „Demokratie“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. Januar 2017, 16:14 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Demokratie&oldid=162049372 (Abgerufen: 30. Januar 2017, 12:22 UTC)


Für Kinder erklärt: Was ist eine Demokratie?
https://www.youtube.com/watch?v=KINkD69rlkc


Demokratie einfach erklärt (explainity® Erklärvideo)

https://www.youtube.com/watch?v=59gAft8LwU4


Freiheitliche demokratische Grundordnung

Die freiheitliche demokratische Grundordnung (abgekürzt: fdGO oder FDGO, oft auch freiheitlich-demokratische Grundordnung[1]) ist ein Begriff des deutschen Grundgesetzes, der die unabänderliche Kernstruktur des Gemeinwesens beschreibt, unabhängig von seiner gegenwärtigen Ausprägung durch den Verfassungs- und den einfachen Gesetzgeber oder die Bundesregierung. Sie bezeichnet demnach die Kernsubstanz des geltenden Verfassungsrechts sowie die Grundprinzipien der politischen Ordnungs- und Wertvorstellungen, auf denen die liberale und rechtsstaatliche Demokratie in Deutschland beruht.

Ziele und Ideen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, werden als verfassungsfeindlich bezeichnet.

Begriff

Der Begriff wird verwendet in Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 18Art. 21 Abs. 2, Art. 87a Abs. 4, Art. 73 und Art. 91 Abs. 1 des Grundgesetzes. Er wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1952 wie folgt präzisiert:[4]

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.)

Die Legaldefinitionen im Sinne der Bundes- und Landesverfassungsschutzgesetze

Der einfache Bundesgesetzgeber hat die Definition des Bundesverfassungsgerichts als Legaldefinition in § 4 Absatz 2 BVerfSchG übernommen. Das Bundesverfassungsschutzgesetz wurde im Jahr 1990 verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt konnte vom Gesetzgeber nicht nur die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, sondern auch die umfangreichen Beiträge der einschlägigen juristischen Literatur. Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen im Einzelnen:

  1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
  3. das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
  5. die Unabhängigkeit der Gerichte,
  6. der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
  7. die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.