Wie entstehen Überhangmandate?





Überhangmandat

Überhangmandate können in Wahlsystemen auftreten, die auf einer durch Direktwahl in Wahlkreisen personalisierten Verhältniswahl beruhen. Wenn in einem solchen Wahlsystem eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr gemäß dem Ergebnis der Verhältniswahl zustehen würden, erhält diese Partei so viele Überhangmandate wie sie Direktmandate mehr hat, als ihr Sitze durch die Zweitstimme eigentlich zustehen.

Im Bundestagswahlrecht in Deutschland bedeutet das: Überhangmandate werden vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen in einem Bundesland erringt, als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis in diesem Bundesland zustehen würden.

 

Außer im deutschen Bundestagswahlrecht sind beispielsweise auch im neuseeländischen und schottischen Wahlsystem Überhangmandate möglich.


Seite „Überhangmandat“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 7. Februar 2017, 09:39 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=%C3%9Cberhangmandat&oldid=162399370 (Abgerufen: 10. Mai 2017, 07:34 UTC) 



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Ursachen

Die durch Direktwahl in Wahlkreisen personalisierte Verhältniswahl reserviert einen bestimmten Anteil aller Sitze (oft die Hälfte) für Direktmandate und verwendet den Rest zum Verhältnisausgleich zwischen den Parteien. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den erzielten Parteistimmen zustehen, kommt es zu Überhangmandaten. Im Einzelnen fördern folgende Umstände deren Auftreten:

  • Viele kleine Parteien, die zwar zusammen einen recht hohen Stimmenanteil auf sich vereinen können, aber kaum Direktmandate erringen. .
  • Mehr als zwei größere Parteien ähnlicher Stärke, so dass keine Partei einen größeren Stimmenanteil erreichen kann. [...]
  • Wähler, die ihre Stimme durch ein Stimmensplitting zwischen zwei Parteien aufteilen. Die Gleichgerichtetheit kann dabei durch die Art der Wahlwerbung der Parteien unterstützt werden, aber auch schon durch die Vorstellungen der Wähler über die Wertigkeit beider Stimmen bedingt sein.

Ausgleichsmandate in Deutschland

Bei Bundestagswahlen von 1949 bis 2009 gab es keine Ausgleichsmandate, daher (und aufgrund der Sperrklausel) entsprach die Sitzverteilung im Bundestag nicht zwangsläufig der prozentualen Zweitstimmenverteilung.

Seit Dezember 2011 galt ein modifiziertes Verfahren der Sitzverteilung für den Bundestag. Im Juli 2012 erklärte das Bundesverfassungsgericht dieses Verfahren für unwirksam. Der Zweite Senat gab mit seiner Entscheidung Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie von mehr als 3000 Bürgern statt.[1]

Im Oktober 2012 einigten sich schließlich die Regierung (CDU, CSU und FDP) und Teile der Opposition (SPD und Grüne) im Bundestag darauf, ab der Bundestagswahl 2013 Ausgleichsmandate für den Bundestag einzuführen.[2] Die Wahlrechtsreform wurde am 21. Februar 2013 im Bundestag beschlossen[3] und durch Anpassung des § 6 des Bundeswahlgesetzes umgesetzt.

Die Bundestagswahl 2013 ergab vier Überhangmandate für die CDU. Das hatte zur Folge, dass es zusätzlich 29 Ausgleichsmandate gab:[4]

 

Aufgrund der zu erwartenden enormen Kostensteigerungen und Bürokratisierungen fordert der Bund der Steuerzahler Deutschland die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate und die Deckelung der Zahl der Abgeordneten von 630 für die Bundestagswahl 2017 und danach eine Absenkung der Bundestagsabgeordneten auf 500.


Seite „Ausgleichsmandat“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. Januar 2017, 00:57 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ausgleichsmandat&oldid=161511862 (Abgerufen: 10. Mai 2017, 07:33 UTC) 


Erst- und Zweitstimme - Wie funktioniert die Bundestagswahl?

https://www.youtube.com/watch?v=qP6ye8R_QEA

Bundestagswahl: Überhangmandate & Ausgleichsmandate 

https://www.youtube.com/watch?v=vhn24y30Lgc