Eine gute Karikatur zum Einstieg in das Thema "Finanzen der Gemeinde findet sich unter:
Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Publikationen/Infografiken/
Einnahmen der Gemeinde - Gebühren
Einnahmen der Gemeinde - Steuereinnahmen
Erträge/Einnahmen der Kommunen
Zu den kommunalen Einnahmen gehören selbst erhobene Steuern, Beiträge und Gebühren.
- Zu den von einer Gemeinde erhobenen Steuern gehören Grundsteuer (A für Landwirtschaft, B für alle übrigen Grundvermögen), Gewerbesteuer, Zweitwohnungssteuer (seit August 2004) und die Hundesteuer. Auf die Bemessungsgrundlage der Grund- und Gewerbesteuer kann die Gemeinde einen Steuersatz (Hebesatz) anwenden.
- Beiträge sind Geldleistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen erhoben werden, wobei es keine Rolle spielt, ob der Vorteil auch tatsächlich wahrgenommen wird. Sie werden nach dem Kommunalabgabengesetz berechnet und fallen insbesondere für Wasserversorgung, Abwasser oder Ausbau von Ortsstraßen und Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die erstmalige Straßenanlage an.
- Gebühren sind Geldleistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts für die tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistung erhoben werden. Man unterscheidet Gebühren für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen (Benutzungsgebühren) oder für eine Dienstleistung der Verwaltung (Verwaltungsgebühren). Hierzu zählen Gebühren für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Bestattungswesen, Märkte, Kindergärten, Theater, Büchereien.
- Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird der Wohngemeinde der Steuerpflichtigen zugerechnet, auch wenn das Einkommen außerhalb der Gemeinde erzielt wird; es zählt mithin der Wohnort der Pendler, nicht ihr Arbeitsort.
- Die Finanzzuweisungen des jeweiligen Bundeslandes aus dem Finanzausgleich besitzen mindestens eine so große Bedeutung wie die erhobenen Steuern. Es gibt Zuweisungen für den laufenden Betrieb der Kommune und für investive Maßnahmen.
Seit 1998 sind die Gemeinden mit einem Anteil von 2,2 % an dem Aufkommen der Umsatzsteuer beteiligt, das nach Abzug eines Vorweganteils von 5,63 % für den Bund verbleibt. Durch den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sollte der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer kompensiert werden. Das Aufkommen des kommunalen Umsatzsteueranteils lag 2005 bei 2,6 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anteil von ca. 4,8 % an allen kommunalen Steuereinnahmen. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gilt als eine stetige und gut kalkulierbare Einnahmequelle der Kommunen.
Karikatur: Der Dukatenesel in den Kommunen: Gewerbetreibende
Personal: Beschäftigte, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit den Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Landkreisen stehen und aus Haushaltsmitteln der jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaft/en finanziert werden
Soziale Sicherung: Hierunter sind alle Zahlungsströme zur sozialen Sicherung vereint. Beispielsweise die Auszahlungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) sowie die Kostenbeteiligung/-erstattung für andere örtliche/überörtliche Träger der sozialen Sicherung.
Zinsen: Auszahlungen für fällige Zinszahlungen im Rahmen von aufgenommenen Krediten beim nicht-öffentlichen Bereich (d.h. Kredite bei Kreditinstituten und Banken).
Investitionstätigkeit: Auszahlungen für immaterielle und materielle Vermögensgegenstände. Beispielsweise für den Kauf einer Immobilie durch die Verbandsgemeinde oder zur Bezuschussung von Investitionen in einer Ortsgemeinde.
Finanzierungstätigkeit: Auszahlung zur Tilgung von aufgenommenen Investitionskrediten
Quelle: https://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/kreisdatenprofil/ergebnisse/KrsModul/20170406_KRS232_EifelkreisBitburg-Pruem_08_FinPers.pdf