Funktionen von Strafe im Wandel der Zeit


Anregungen für ein Tafelbild

 

Funktionen von Strafe (im Wandel der Zeit)

 


1. Absolute Straftheorie
:
Ziel der Strafe: Schuldausgleich und Wiederherstellung der Gerechtigkeit, losgelöst von den zukünftigen Wirkungen (lat.: absolutus = losgelöst).

 

 

 

1.1. Die Vergeltungstheorie

 

- das durch die Handlung des Täters geschaffene Unrecht aufwiegen, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen (Bsp: Uraltes Prinzip: „Auge um Auge, Zahn um Zahn“)

 

1.2. Die Sühnetheorie

 

Täter soll erteiltes Unrecht am eigenen Leibe erfahren, Buße/Reue leisten und sich so wieder mit der Rechtsordnung versöhnen.

 


Vorteil:

 

- Prinzip „Auge um Auge“ kann richterliche Willkür verhindern.
Probleme:
- viele Taten lassen sich nicht [angemessen] vergelten (Massenmord, fahrlässige Tötung)-
- bereut der Täter wirklich?

 

 

 

2. Relative Straftheorie (lat.: relatus = bezogen auf) Die Strafe dient der Verhinderung künftiger Straftaten - Prävention, dies geschieht durch
2.1. Abschreckung

 

Täter (und Geselllschaft!) wird ins Bewusstsein gerufen werden, welche negativen Folgen Strafen haben (Bsp.: Pranger-Strafe im Mittelalter)

 

2.2. Resozialisierung (Besserung/Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft).

2.3. Freiheitsentzug für "gefährliche Verbrecher"  

 

 

 

 

Im modernen Strafrecht spielen „Vergeltung“ und „Sühne“ eine untergeordnete Rolle, Strafen sollen vor allem der Prävention  dienen!



Unterrichtsmitschrift von Tuptim Schneider am 31.01.2018



Aus einem alten "Strafgesetzbuch"


(§ 196) Wenn ein Bürger ein Auge eines (anderen) Bürgers zerstört, so soll man ihm ein Auge zerstören.

(§ 200) Wenn ein Bürger einem ihm ebenbürtigen Bürger einen Zahn ausschlägt, dann soll man ihm einen Zahn ausschlagen.

(§ 229) Wenn ein Baumeister einem Bürger ein Haus baut, aber seine Arbeit nicht solide ausführt, sodass das Haus ... einstürzt und er den Tod des Eigentümers ... herbeiführt, so wird dieser Baumeister getötet.

(§ 230) Wenn er den Tod eines Sohnes des Eigentümers des Hauses herbeiführt, so soll man einen Sohn dieses Baumeisters töten.



Der babylonische König Hammurapi (1792–1750 v. Chr.) sammelte Vergehen und dazugehörige Urteile als Fallbeispiele (Kasuistik). Sein 1902 entdeckter Codex Hammurapi fasste sie in 282 Paragrafen und machte sie auf einer Stele öffentlich zugänglich. Dort findet sich auch eine Reihe genauer Strafzumessungen für Körperverletzungen:[1]

„Gesetzt, ein Mann hat das Auge eines Freigeborenen zerstört, so wird man sein Auge zerstören …
Gesetzt, ein Mann hat einem anderen ihm gleichstellenden Manne einen Zahn ausgeschlagen, so wird man ihm einen Zahn ausschlagen …
Gesetzt, er hat ein Auge eines Hörigen zerstört oder den Knochen eines Hörigen gebrochen, so zahlt er eine Mine Silber.“

Damit kann Hammurapi das Talionsprinzip (lateinisch ius/lex talionis) [Prinzip der Vegrgeltung] für diese Fälle eingeführt oder bestehendes Gewohnheitsrecht rechtsverbindlich gemacht haben. Dabei legte das babylonische Klassenrecht bei Sklaven andere Maßstäbe als bei Besitzenden an: Wer Abhängige verletzte, konnte sich freikaufen, wer aber einen freien Vollbürger verletzte, sollte eine gleichartige Körperstrafe erleiden. Dies sollte älteres, mündlich tradiertes Recht fixieren, zentralisieren und verschärfen. Ob diese Neuerung aus nomadischem Sippenrecht stammte und tatsächliche Rechtsprechung spiegelte, ist umstritten.





Ein Bilderrätsel

Een schandblok zoals dat tijdens de tentoonstelling "900 jaar bestuur" in het najaar van 2010 in het gemeentehuis van Deurne te bezichtigen was



Der (Schand-) Block als wohl verbreitetste Form des Prangers bestand in der Regel aus zwei parallel angeordneten Brettern, die durch ein Scharnier miteinander verbunden und am Ende eines starken, in den Boden eingelassenen  Pfahles angebracht waren. In beiden Brettern waren Aussparungen für den Hals und, links und rechts davon, für die Handgelenke. Die geschlossenen Bretter fesselten nun den Straftäter um Hals und Hände. Derart ausgestattet wurde er dann auf öffentlichen Plätzen ausgestellt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pranger



Der Pranger, Schandpfahl oder Kaak war ein Strafwerkzeug in Form einer Säule, eines Holzpfostens oder einer Plattform, an denen ein Verurteilter gefesselt und öffentlich vorgeführt wurde. Zunächst Folter-Werkzeug und Stätte der Prügelstrafe (Stäupen), erlangten Pranger ab dem 13. Jahrhundert weite Verbreitung zur Vollstreckung von Ehrenstrafen. Der Pranger diente den Städten auch als äußeres Zeichen der Gerichtsbarkeit. Die Strafe bestand vor allem in der öffentlichen Schande, welche der Verurteilte zu erdulden hatte und die vielfach ein „normales“ Weiterleben in der Gemeinschaft unmöglich machte oder sehr erschwerte. Auch war der Bestrafte den Schmähungen der Passanten ausgesetzt, die für ihn nicht ungefährlich waren. Auch das Bewerfen der betroffenen Person mit Gegenständen und das Prügeln (niederdeutsch „kaakstreeken“, Streek = ‚Streich‘ und entsprechend dänisch „kagstryge“) waren üblich.

Berühmte Fälle

Eine der prominentesten Personen am Pranger war der englische Schriftsteller Daniel Defoe, der 1703 in London für seine Satiren an den Pranger gestellt wurde. Sein Gedicht Hymn to the Pillory (engl. Pranger) sprach dem Publikum jedoch derart aus dem Herzen, dass es ihn mit Blumen bewarf, statt mit dem üblichen Fallobst und Steinen, und auf seine Gesundheit trank.

"
An den Pranger stellen“
Im übertragenen Sinn bedeutet „An den Pranger stellen“, jemanden quasi-institutionell öffentlich bloßzustellen.





Zur Diskussion: Internetpranger

Internetpranger

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Internetpranger (auch: Digitaler Pranger, Virtueller Pranger oder Online-Pranger) wird ein moderner Pranger im Internet bezeichnet.

Im Kontext von Veröffentlichungen von Straftäter-Dateien wird auch von Internetprangern gesprochen.[1] So sprach sich 2010 die Deutsche Polizeigewerkschaft für einen „Internet-Pranger für Triebtäter“ aus. Auf der Webseite der Polizei einsehbar sollten „der Name, ein Foto, Wohnort, Straße und die Hausnummer des Gewaltverbrechers“ sein.[2]

Muslimfeindliche Portale wie Madrasa of Time – Time of Counterdjihad,[3] Politically Incorrect[3] und Nürnberg 2.0[4] werden in der Literatur als Internetpranger bezeichnet. Letzteres bietet Steckbriefe über missliebige Personen an.[5] Umstritten ist in diesem Zusammenhang die von der Heinrich-Böll-Stiftung ins Leben gerufene Seite Agent*In. Die Seite führte sogenannte antifeministische Organisationen und Personen auf.[6] Nach überwiegend negativer Kritik wurde die Seite wieder vom Netz genommen.[7][8]

Für die freie Wirtschaft ist eine Publikation von Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch eine Art Internetpranger, da nach Lutz Bertling „erhebliche[] finanzielle[] Einbußen bis hin zur Existenzgefährdung“ möglich seien.[9]


Quelle: Seite „Internetpranger“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. Dezember 2017, 00:26 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Internetpranger&oldid=172094862 (Abgerufen: 1. Februar 2018, 21:11 UTC)

Zur Vertiefung: 
"Der Untat folgt sie auf dem Fuße" - Strafe und Vergeltung in Philosophie und Theologie
15.01.2009 | 19 Min. | Quelle: BR


http://www.ardmediathek.de/radio/radioWissen/Der-Untat-folgt-sie-auf-dem-Fu%C3%9Fe-Str/Bayern-2/Audio-Podcast?bcastId=5945518&documentId=19991662

 

Der Download ist (im Januar 2018) möglich unter:
http://cdn-storage.br.de/MUJIuUOVBwQIb71S/Mw1ls6i6BU1S/_-4G9-v6/090115_0705_radioWissen_Der-Untat-folgt-sie-auf-dem-Fusse---Strafe-.mp3



Filmtipp: Muss Strafe sein? | motzgurke.tv | Kindernetz
http://www.youtube.com/watch?v=bmKPQa3_DzU