Was passiert in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens? - Unterrichtsstunde vom 19.02.2018 in Klasse 9b


Der Ablauf eines Strafverfahrens - in falscher Reihenfolge

 

____ Nach dem „Aufruf der Sache“ betreten alle Verfahrensbeteiligten den Gerichtssaal. Das Gericht stellt fest, ob alle Verfahrensbeteiligten (einschließlich der geladenen Zeugen) erschienen sind.

____ In der weiteren Abfolge verliest der Staatsanwalt die Anklage und der vorsitzende Richter stellt fest, dass und wann die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen ist.

 ____ Als nächstes wird der Angeklagte zur Person vernommen und insbesondere seine Identität festgestellt.  

____ Nunmehr wird der Angeklagte darüber belehrt, dass es ihm frei steht, zur Sache auszusagen oder zu schweigen.

____ Im weiteren Ablauf werden die Zeugen belehrt, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen  - und darüber, was ihnen strafrechtlich drohen kann, wenn sie es nicht tut.  

____ Die Zeugen treten sodann ab und werden später einzeln in den Sitzungssaal hinein gerufen.  

____ Dann folgt die Beweisaufnahme – als „Kernstück“ der Hauptverhandlung. Im Zentrum steht dabei üblicherweise die Vernehmung der Zeugen. Es können aber auch Sachverständige gehört werden oder ein Tatort besichtigt werden.

____ Wenn keine Beweisanträge mehr gestellt werden wird die Beweisaufnahme geschlossen.  

____ … dann zieht sich das Gericht sich zur Beratung zurück.

____ Im Anschluss hieran folgt das Plädoyer des Verteidigers

____ Sodann folgt das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, es werden Anträge auf Verurteilung oder Freispruch gestellt.

____ Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Urteil verkündet: Freispruch oder Verurteilung.  

____ Das letzte Wort hat der Angeklagte.


Der Ablauf eines Strafverfahrens - in richtiger Reihenfolge (Zahlen beachten)

 

01__ Nach dem „Aufruf der Sache“ betreten alle Verfahrensbeteiligten den Gerichtssaal. Das Gericht stellt fest, ob alle Verfahrensbeteiligten (einschließlich der geladenen Zeugen) erschienen sind.

05__ In der weiteren Abfolge verliest der Staatsanwalt die Anklage und der vorsitzende Richter stellt fest, dass und wann die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen ist.

04___ Als nächstes wird der Angeklagte zur Person vernommen und insbesondere seine Identität festgestellt.  

06__ Nunmehr wird der Angeklagte darüber belehrt, dass es ihm frei steht, zur Sache auszusagen oder zu schweigen.

02__ Im weiteren Ablauf werden die Zeugen belehrt, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen  - und darüber, was ihnen strafrechtlich drohen kann, wenn sie es nicht tut.  

03__ Die Zeugen treten sodann ab und werden später einzeln in den Sitzungssaal hinein gerufen.  

07__ Dann folgt die Beweisaufnahme – als „Kernstück“ der Hauptverhandlung. Im Zentrum steht dabei üblicherweise die Vernehmung der Zeugen. Es können aber auch Sachverständige gehört werden oder ein Tatort besichtigt werden.

08__ Wenn keine Beweisanträge mehr gestellt werden wird die Beweisaufnahme geschlossen.  

12__ … dann zieht sich das Gericht sich zur Beratung zurück.

10__ Im Anschluss hieran folgt das Plädoyer des Verteidigers

09__ Sodann folgt das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, es werden Anträge auf Verurteilung oder Freispruch gestellt.

13__ Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Urteil verkündet: Freispruch oder Verurteilung.  

11__ Das letzte Wort hat der Angeklagte.


Der Gang der strafrechtlichen Hauptverhandlung
https://www.youtube.com/watch?v=Z2DS63_J6LM&t=108s



Die richtige Reihenfolge lautet:  

01 Nach dem „Aufruf der Sache“ betreten alle Verfahrensbeteiligten den Gerichtssaal. Das Gericht stellt fest, ob alle Verfahrensbeteiligten (einschließlich der geladenen Zeugen) erschienen sind.

02 Im weiteren Ablauf werden die Zeugen belehrt, vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen  - und darüber, was ihnen strafrechtlich drohen kann, wenn sie es nicht tut.  

03 Die Zeugen treten sodann ab und werden später einzeln in den Sitzungssaal hinein gerufen.  

04 Als nächstes wird der Angeklagte zur Person vernommen und insbesondere seine Identität festgestellt.  

05 In der weiteren Abfolge verliest der Staatsanwalt die Anklage.

und der vorsitzende Richter stellt fest, dass und wann die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen ist.

06 Nunmehr wird der Angeklagte darüber belehrt, dass es ihm frei steht, zur Sache auszusagen oder zu schweigen.

07 Dann folgt die Beweisaufnahme – als „Kernstück“ der Hauptverhandlung. Im Zentrum steht dabei üblicherweise die Vernehmung der Zeugen. Es können aber auch Sachverständige gehört werden oder ein Tatort besichtigt werden.

08 Wenn keine Beweisanträge mehr gestellt werden wird die Beweisaufnahme geschlossen.  

09 Sodann folgt das Plädoyer der Staatsanwaltschaft, es werden Anträge auf Verurteilung oder Freispruch gestellt.

10 Im Anschluss hieran folgt das Plädoyer des Verteidigers.  

11 Das letzte Wort hat der Angeklagte.

12 … dann zieht sich das Gericht sich zur Beratung zurück.

13 Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Urteil verkündet: Freispruch oder Verurteilung.


Gerichtsshows bei RTL und Sat.1
30.3.2013

 

Die Gerichtsshow etablierte sich in Deutschland 1999 mit der Sendereihe "Richterin Barbara Salesch" (Sat.1, 1999–2012), die anfangs eher geringen Erfolg hatte und nach dem US-Format "Judge Judy" konzipiert war. Im Oktober 2000 verdoppelte Sat.1 die Sendezeit und verlegte sich fortan auf "geschriebene Fälle", also nach Drehbüchern produzierte Fälle, die von Laiendarstellern umgesetzt wurden (vgl. "Scripted Reality") – mit großem Erfolg bei den Zuschauern.


Richter Alexander Hold - Eingesperrt auf der Sonnenbank

sehenswert: ab Sendeminute 34