Sozistunde 10312 - Gesetzgebung (2): Der Gesetzesbeschluss - am Beispiel der Bundestagsdrucksache 18/8965


Siehe auch die weiteren Unterrichtsstunden zum Thema "Gesetzgebungsverfahren":

 

Sozistunde 10301 - Gesetzgebung (1) - Die Gesetzesinitiative



Unterrichtsmitschrift vom 12.02.2016



Karikatur: Trump und Cannabis
https://de.toonpool.com/cartoons/Trump%20und%20Cannabis_291046

 

Karikatur: Cannabis-Freigabe von Kostas Koufogiorgos am 19. Januar 2017
https://de.toonpool.com/cartoons/Cannabis-Freigabe_285503



Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808965.pdf




Die Stellungnahme des Bundesrates
Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/089/1808965.pdf



Die "erste Lesung"


Die "erste Lesung" 

Plenarsitzung vom 7.07.2016

Buhlmann, Dr. hc. Edelgard,  Bundestagsvizepräsidentin

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften   

https://dbtg.tv/fvid/6969912


Plenarsitzung vom 7.07.2016
Buhlmann, Dr. hc. Edelgard,  Bundestagsvizepräsidentin:
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 24a und 24b auf.
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, sowie: Beratung des Antrags der Fraktion „Die Linke“ mit dem Titel  „Zugang von Cannabis als Medizin umfassend gewährleisten“.
[…]
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 8965 und 6361 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.    
Ich sehe, Sie sind damit einverstanden, dann sind die Überweisungen so beschlossen.



Drucksache 18/10902 - Beschlussempfehlung des Gesundheitsauschusses



Die zweite und dritte Lesung  

Gesamtaufnahme der Sitzung vom 19.01.2017

https://dbtg.tv/fvid/6969912

 

Beratung der Beschlussempfehlung im Bundestag:

Bundestag lässt Cannabis-Arzneimittel für schwerkranke Patienten zu

 

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt:

Ulla Schmitt,  Bundestagsvizepräsidentin, https://dbtg.tv/fvid/7060879

Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin für Gesundheit, https://dbtg.tv/fvid/7060880

Frank Tempel (Die Linke), https://dbtg.tv/fvid/7060883

Dr. Harald Terpe (B90/Die Grünen), https://dbtg.tv/fvid/7060887

Rainer Hajek (CDU/CSU), https://dbtg.tv/fvid/7060895

Burkhardt Blinert (SPD), https://dbtg.tv/fvid/7060890

Hilde Mattheis (SPD), https://dbtg.tv/fvid/7060884

Karin Maag (CDU/CSU), https://dbtg.tv/fvid/7060889


vgl. auch:

Bundestag: Aussprache über Cannabis als Arzneimittel am 19.01.2017
https://www.youtube.com/watch?v=leUzgfm1KZU




Bundestag stimmt für Cannabis auf Rezept - Abstimmung



Bundestag lässt Cannabis-Arzneimittel für schwerkranke Patienten zu

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw03-de-betaeubungsmittel/487044

 

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Januar 2017, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (18/8965) angenommen, wonach künftig schwerkranke Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden können. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (18/10902) vorgelegt.

 

Für die in den parlamentarischen Beratungen noch veränderte Vorlage votierten sowohl die Regierungsfraktionen von Union und SPD, als auch die Oppositionsfraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ein Antrag der Linksfraktion (18/6361) mit ähnlichen Zielsetzungen wie im Gesetz wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Ärztliche Verschreibung von Cannabis

 

Schwer kranke Patienten können künftig auf Kosten der Krankenversicherung mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden. Bisher kam Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Heilmittel zum Einsatz, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Die nicht unerheblichen Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Derzeit verfügen nach Angaben des Instituts rund 1.000 Patienten über eine solche Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis.

 

Patienten sollen künftig getrocknete Cannabis-Blüten und Cannabis-Extrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen. Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht.

 

Geplant ist dazu der Aufbau einer staatlichen Cannabis-Agentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem BfArM übertragen. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Die generelle Freigabe der Droge Cannabis wird von der Bundesregierung weiter strikt abgelehnt.



Öffentliche Anhörung des Gesundheitsauschusses 

Kritik von Experten am Cannabis-Gesetzentwurf

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw38-pa-gesundheit/459300

 

Mediziner, Psychologen und Rechtsexperten begrüßen die geplante reguläre Verordnungsmöglichkeit für cannabishaltige Arzneimittel, sehen in dem von der Bundesregierung vorgesehenen Verfahren aber einige Mängel. Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (18/8965) am Mittwoch, 21. September 2016, unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) im Bundestag wiesen Ärzte, auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen, den geplanten Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen strikt zurück.

https://dbtg.tv/cvid/7002986



Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (18/8965) am Mittwoch, 21. September 2016


Prof. Müller-Vahl: Bei welchen Indikationen kommt Cannabis als Medizin in Frage?

https://www.youtube.com/watch?v=yaO2A7BFf2k

 

Berufsverband für Schmerzmedizin zum Mehrwert für Patienten durch Cannabis

https://www.youtube.com/watch?v=V4PHzO19mis

 

Georg Wurth bei der Anhörung: "Cannabis als hochwertiges Arzneimittel"

https://www.youtube.com/watch?v=vpekBUMhihU

 

Dr. Franjo Grotenhermen: Bei welchen Indikationen kommt Cannabis als Medizin in Frage?

https://www.youtube.com/watch?v=Td8NmXM8B9k

Herr Dr. Grotenthermen leidet an einer Mikrozirkulations-Störung (Erkrankung der kleinen Blutgefäße)   

 

Arzneimittel-Hersteller und Pharma-Industrie zum Anbau von Cannabis als Medizin in Deutschland

https://www.youtube.com/watch?v=y6DLhnCE2CM



Zur aktuellen Diskussion: Generelle Freigabe von Cannabis?

Bundestag lässt zwar Cannabis-Arzneimittel für schwerkranke Patienten zu, die
generelle Freigabe der Droge Cannabis wird von der Bundesregierung weiter strikt abgelehnt.

vgl.: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw03-de-betaeubungsmittel/487044 


Eine mögliche Legalisierung und kontrollierte Abgabe von Cannabis ist unter Experten weiter heftig umstritten. Das zeigte sich bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) am Mittwoch, 27. Juni 2018, in Berlin, in der es um Anträge der Fraktionen von FDP (19/515) und Die Linke (19/832) sowie um einen Cannabis-Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/819) ging.
mehr lesen und sehen unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw26-pa-gesundheit-cannabis/558286


Zusammenfassung: 

Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages

● Der Deutsche Bundestag behandelt Gesetzentwürfe in der Regel in drei Lesungen (Debatten).

● Am Ende der ersten Lesung (manchmal mit einer Debatte über die Grundzüge des Gesetzes) steht die Überweisung des Entwurfs an einen oder mehrere Ausschüsse.

● Im Anschluss an die Beratungen in den Ausschüssen finden die zweite und dritte Lesung statt.

● In der zweiten Lesung werden die Grundzuge des Gesetzes noch einmal dargestellt und Änderungsanträge vorgebracht werden

ist die dritte Lesung der Schlussabstimmung vorbehalten.

● In der dritten Lesung findet die Schlussabstimmung statt.

● Dabei muss der Bundestag das Gesetz i. d. R. mit einer einfacher Mehrheit verabschieden, das heißt mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei verfassungsändernden Gesetzen (Änderungen des Grundgesetzes) ist die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitglieder des Bundestags erforderlich.

vgl.: hierzu: http://www.bundesrat.de/nn_9546/DE/struktur/gesetzgebung/verfahren/verfahren-node.html?__nnn=true



Gesetzgebung – Erklärvideos
Wie entsteht ein Gesetz?
https://www.youtube.com/watch?v=xjQtFsUCpGc

Gesetzgebung einfach erklärt (explainity® Erklärvideo)
https://www.youtube.com/watch?v=svM8Vaj170Q



Tu ma lieber die Möhrchen! - TV total

https://www.youtube.com/watch?v=Wpv428XCtF0

Marihuana ist nicht gut

https://www.youtube.com/watch?v=nIVYqnL9cvM