Sozistunde 10314 - Gesetzgebung (3): Die Arbeit in den Bundestagsauschüssen


Eine Unterrichtsmitschrift aus dem Jahr 2016



 Bundestag - Plenum


Ausschuss-Tagungsraum im Bundestag


Die 24 ständigen Bundestagsausschüsse des 19. Deutschen Bundestages

Seite „Bundestagsausschüsse des 19. Deutschen Bundestages“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. Dezember 2018, 17:46 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bundestagsaussch%C3%BCsse_des_19._Deutschen_Bundestages&oldid=183792822 (Abgerufen: 3. Februar 2019, 19:01 UTC)



 Aufgaben von Bundestagsausschüssen

 

In der Geschäftsordnung des Bundestages werden die ständigen Ausschüsse als "vorbereitende Beschlussorgane des Bundestages" bezeichnet. Bereits diese kurze Definition lässt die enorme Bedeutung der Ausschüsse für die parlamentarische Arbeit erahnen.

 

In den Ausschüssen werden die Gesetzentwürfe des jeweiligen Bereichs erörtert und vom federführenden Ausschuss in eine Fassung gebracht, die vom Plenum des Bundestages so beschlossen werden kann.

Über die Beschlussempfehlung stimmt das Plenum des Bundestages - meist nach erneuter Debatte - ab.

 

Die Ausschüsse können auch jederzeit öffentliche Anhörungen von Interessensverbänden, -vertretern und Experten anberaumen. Durch solche Hearings sollen die Ausschussmitglieder ergänzende Informationen erhalten. 

Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/aufgaben.html

 

Die ständigen Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. Dabei hat der Bundestag nicht völlig freie Hand, denn einige Ausschüsse schreibt das Grundgesetz vor und andere ergeben sich zwangsläufig aus bestimmten gesetzlichen Formulierungen. Zu diesen Ausschüssen gehören zum Beispiel der Petitionsausschuss und der Verteidigungsausschuss.

 

Den Großteil der ständigen Ausschüsse bildet der Bundestag aber als Spiegelbild der Regierung: In der Regel steht je einem Bundesministerium ein ständiger Ausschuss gegenüber: So gibt es einen Innenausschuss, einen Verteidigungsauschuss, einen Ausschuss für Arbeit und Soziales …, die Größe der Ausschüsse richtet sich nach deren Bedeutung und Arbeitsaufwand

 

Darüber hinaus kann das Parlament einzelne Politikbereiche durch zusätzliche Ausschüsse betonen. So steht in der 17. Wahlperiode zum Beispiel dem Innenministerium nicht nur der Innenausschuss, sondern auch ein Sportausschuss gegenüber.

 

Die Anzahl der Mitglieder ist von Ausschuss zu Ausschuss unterschiedlich und richtet sich nach dem zu erwartenden Arbeitsaufwand. In der 19. Wahlperiode bestehen die Ausschüsse aus 9 bis 49 Mitgliedern.

 

Die Sitze im Ausschuss werden entsprechend dem Kräfteverhältnis im Plenum verteilt. Proportional zu ihrem Anteil im Bundestag hat jede Fraktion Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Mitgliedern in den Ausschüssen. Welcher Abgeordnete in welchem Ausschuss mitarbeitet, entscheiden die Fraktionsführungen. Jeder Abgeordnete soll möglichst nur in einem Ausschuss ordentliches Mitglied sein.

 

vgl. hierzu folgende Quelle: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/aufgaben.html


Filmtipp – Die Rolle der Ausschüsse im Deutschen Bundestag

Das Video ist (im April 2016) verfügbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=VZ81hFujj-0

oder in der Mediathek des Deutschen Bundestages unter http://dbtg.tv/cvid/824686


Backstage! Hinter den Kulissen des Bundestags | Folge 3: Die Ausschüsse im Bundestag

Ein kurzer Videobeitrag, der einen guten Einblick in die Rolle der Arbeitsgruppen gibt. 

https://www.youtube.com/watch?v=asyhu6wpNuw



Filmtipps zum Thema "Bundestagsausschüsse"

Ausschuss - Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages

https://www.youtube.com/watch?v=a00A1JTitBI

Guter Überblick zum Thema "Ausschüsse"

Kurz erklärt: Was sind Ausschüsse?

https://www.youtube.com/watch?v=Jv93XxygN2Q

Backstage! Hinter den Kulissen des Bundestags | Folge 3: Die Ausschüsse im Bundestag

Ein kurzer Videobeitrag, der einen Einblick in die Rolle der vorbereitenden Arbeitsgruppen gibt.

https://www.youtube.com/watch?v=asyhu6wpNuw


 

Zur Diskussion (1): AfD-Antrag zur Stärkung der Plenarsitzungen

 

tagesthemen 22:15 Uhr, 26.04.2018

 

Sendeminute 12 bis 15

 

https://www.youtube.com/watch?v=ldmOr_Fgx30


Zur Diskussion (1)  - Sitzungen in Bundestagsauschüssen öffentlich machen?



Zur Information:  Entscheidungsfindung in spiegelbildlich vorgelagerten, fraktionsinternen Arbeitsgruppen 

Entscheidungsfindung in spiegelbildlich vorgelagerten, fraktionsinternen Arbeitsgruppen? 


[Nach] ...der ersten Lesung ... folgt regelmäßig eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss. Sind inhaltlich mehrere Ausschüsse zuständig, wird er an alle zur Beratung überwiesen, dabei wird jedoch ein federführender Ausschuss bestimmt. Dort kommt es zu Detailberatungen durch die jeweiligen Experten der Fraktionen und gegebenenfalls zur Anhörung von Sachverständigen. Alle Beratungsergebnisse der Ausschüsse werden vom federführenden Fachausschuss in der sogenannten „Beschlussempfehlung und Bericht“, einer eigenen Drucksache, festgehalten.

 

 

Tatsächlich findet die Entscheidungsfindung nicht in den Bundestagsausschüssen, sondern in diesen spiegelbildlich vorgelagerten, fraktionsinternen Arbeitsgruppen statt. Man spricht vom „parteiendemokratischen Modell“ in Abgrenzung zur traditionellen Parlamentarismustheorie. In Abstimmung mit Fraktionsvorstand und Ressortministerium (im Falle der Regierungsmehrheit) und unter Einbeziehung von Sachverständigen und Interessenvertretern erarbeiten die auch im Ausschuss tätigen Abgeordneten in den Arbeitsgruppen den gemeinsamen Entwurf ihrer Fraktion(en).

 

Diese Arbeitsgruppen tagen in der parlamentarischen Sitzungswoche zumeist Dienstagvormittag.

 

Nach abgeschlossener Entscheidungsfindung in den Arbeitsgruppen muss die Vorlage noch von der Fraktionsversammlung, die zumeist Dienstagnachmittag tagt, bestätigt werden, um so zur nach außen gemeinsam vertretenen und verteidigten Position der Fraktion zu werden.

 

Eine auf diese Art erarbeitete Position der Regierungsmehrheit wird dann in den entsprechenden Ausschüssen, die Mittwochvormittag tagen, als Ziel angestrebt. Da die Ausschüsse in ihrer Zusammensetzung die Mehrheitsverhältnisse des Plenums abbilden, können sich hier die Mehrheitsfraktionen bzw. die Regierungsmehrheit mit ihrem Entwurf immer durchsetzen. Obwohl in den Ausschüssen, wie auch im Plenum, durchaus kontrovers diskutiert wird erfolgt doch, wie auch im Plenum, keine Deliberation im Sinne eines durch Argumente angestrebten Interessensausgleichs.

Quelle: Seite „Gesetzgebungsverfahren (Deutschland)“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 1. August 2016, 18:07 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gesetzgebungsverfahren_(Deutschland)&oldid=156639706 (Abgerufen: 17. September 2016, 16:23 UTC)