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Sk 12300 Politische Theorie 1 - Vertragstheorien - Neuzeitliche Legitimation politischer
Herrschaft
Behandelt
werden: Hobbes, Locke, Rousseau und Identitätstheorie der Demokratie, Madison und Konkurrenztheorie der Demokratie, Pluralismustheorie
Unterrichtsmitschrift von Björ Oldach am 7.02.2019
John Locke (* 1632 † 1704) war ein englischer Arzt sowie einflussreicher Philosoph und Vordenker der Aufklärung.
Locke gilt allgemein als Vater des Liberalismus.[1][2][3]
Er ist neben Thomas Hobbes (1588–1679) und Jean-Jacques Rousseau (1712–1778) einer der bedeutendsten Vertragstheoretiker im frühen Zeitalter der Aufklärung.
Seine politische Philosophie beeinflusste die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten, die Verfassung der Vereinigten Staaten, die Verfassung des revolutionären Frankreichs und über diesen Weg die meisten Verfassungen liberaler Staaten maßgeblich.
Seite „John Locke“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 5. November 2018, 21:32 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=John_Locke&oldid=182494579 (Abgerufen: 6. Februar 2019, 17:27 UTC)
Das Zusammenleben der Menschen nach ihrer Vernunft, ohne einen gemeinsamen Oberherrn auf Erden mit der Macht, ihnen Recht zu sprechen, bedeutet den reinen Naturzustand.
[…] Gewalt aber oder die erklärte Absicht, gegen die Person eines anderen Gewalt zu gebrauchen, bedeutet, wo es keinen gemeinsamen Oberherrn gibt auf Erden, den man um Hilfe anrufen könnte, den Kriegszustand.
[…] Gewalt ohne Recht, gegen jemandes Person gerichtet, erzeugt den Kriegszustand, ganz gleich, ob es einen gemeinsamen Richter gibt oder
nicht.[…]
Wenn sie [die Unschuldigen] keine
Instanz auf Erden haben, die sie anrufen könnten, dass sie ihnen zu ihrem Recht verhelfe, bleibt ihnen in solchen Fällen als einziger Ausweg, den Himmel anzurufen.
Diesem Zustand des Krieges zu entgehen (in dem man allein den Himmel anrufen kann und der leicht das Ergebnis jeder
kleinsten Streitigkeit ist, wenn es keine Autorität gibt, die zwischen den streitenden Parteien entscheidet), ist ein Hauptgrund, dass sich die Menschen zu einer Gesellschaft vereinigen und den
Naturzustand verlassen.
(aus: John Locke, Über die Regierung (The Second Treatise of Government, 1689), Stuttgart: Philipp Reclam 1981, übersetzt von Dorothee Tidow, S.144-148)
John Locke über Staat, Demokratie, Erkenntnistheorie / von Dr. Christian Weilmeier
https://www.youtube.com/watch?v=M-7oQ1m7X-M&t=0s
John Locke lebte von 1632 bis 1704 war ein Vordenker der Aufklärung.
Er legte die Grundlagen für die amerikanische Verfassung und die französische Revolution. Wie dachte John Locke über den Staat?
Die Grundaussage von John Locke besteht darin, dass er sagt:
Die Regierenden können nur dann legitim herrschen, wenn die Regierten zugestimmt haben. Nur wenn die Regierten zustimmen, ist iegitime Regierung möglich.
Der Herrscher kann sich also nicht auf ein „Gottesgnadentum“ berufen, sondern er muss die Zustimmung der Regierten haben.
Diese Regierung muss die „Naturrechte“ des Volkes (Recht auf Leben, aber auch auf Freiheit und Eigentum!) achten.
Nur wenn die Regierung diese Grundrechte des Menschen achtet. Regiert sie legitim. Wenn sie diese Werte nicht achtet, dann haben die Regierten ein Widerstandsrecht.
Staatstheorie von John Locke, Two Treatises of Government (Gesellschaftsvertrag | Gewaltenteilung)
https://www.youtube.com/watch?v=M-7oQ1m7X-M&t=0s
Staatstheorie von John Locke, Two Treatises of Government (Gesellschaftsvertrag | Gewaltenteilung)
https://www.youtube.com/watch?v=7Mf05txioww&t=213s
Sendeminute 3,5 :
Ähnlich wie Hobbes gebraucht auch Locke den Begriff des Naturzustandes.
Während Hobbes von einem Krieg „aller gegen alle spricht“, wird dieser Naturzustand bei Hobbes nicht ganz so negativ gezeichnet.
[Im reinen Naturzustand herrscht keine Gewalt.] Solange alle friedlich leben, ist alles gut, aber was ist, wenn einer versucht, Macht bzw. Gewalt über einen anderen zu bekommen und damit Unrecht begeht.
Dann – so sagt Locke, gibt es ein Problem: Denn es gibt im Naturzustand (=Zustand vor der Gründung des Staates) keine irdische Instanz, die man zu seinem eigen Schutz anrufen kann.
Deswegen würden die Menschen den Naturzustand aufgeben und sich in einem Staatsgebilde zusammenfinden um dann eben Schutz zu finden, dass ist dann eben doch ähnlich wie bei Thomas Hobbes.
„Wenn sie [die Unschuldigen] keine
Instanz auf Erden haben, die sie anrufen könnten, dass sie ihnen zu ihrem Recht verhelfe, bleibt ihnen in solchen Fällen als einziger Ausweg, den Himmel anzurufen.
Diesem Zustand des Krieges zu entgehen (in dem man allein den Himmel anrufen kann und der leicht das Ergebnis jeder kleinsten Streitigkeit ist, wenn es keine Autorität gibt, die zwischen den streitenden Parteien entscheidet), ist ein Hauptgrund, dass sich die Menschen zu einer Gesellschaft vereinigen und den Naturzustand verlassen.“
Also, wie auch bei Hobbes wird gesagt: Das Staatswesen hilft dabei, Sicherheit zu haben und die Gefahren des Naturzustandes zu überwinden. […]
Wie kommt es zu diesem Staatswesen und wie sieht das dann aus?
Hier kommt es – wie auch bei Hobbes – zu einem Gesellschaftsvertrag.
Menschen gehen einen Gesellschaftsvertrag ein, der eine Regierung legitimiert, die sich, und dass ist ein wesentlicher Unterschied zu Hobbes – an die Gesetze halten muss. […]
Bei Locke (!!!) ist das dann so, dass die Regierung abgesetzt werden kann, wenn sie z.B. nicht den Willen der Mehrheit der Menschen entspricht oder Gesetze überschreitet.
Diese Absetzung könne auch mit Gewalt erfolgen. [Gegenüber einem Staat, der sich nicht an die Gesetze hält, herrscht also ein Widerstandrecht.]
Das ist ein ganz wichtiger Unterschied zu Thomas Hobbes. Ähnlich wie Hobbes, gibt Locke gibt keine spezielle Staatsform (z. B. Demokratie oder Monarchie) vor.
Locke spricht sich zudem für eine Gewaltenteilung in Legislative und Exekutive aus. […]
(Erstmals taucht hier die von Montesquieu weiterentwickelte Idee der Gewaltenteilung auf.).
John Locke - Kündbarer Herrschaftsvertrag
1. Menschenbild: Im Naturzustand denkt sich Locke alle Menschen
als einzelne Individuen, unabhängig von jeglichen sozialen Bindungen, frei und gleich. Das Menschenbild ist realistisch: Die Menschen streben vorrangig nach dem eigenen Wohl, haben aber auch eine gewisse Orientierung am (All-) Gemeinwohl. Bedroht ist vor allem das Eigentum. dessen Erwerb die Einführung des Geldes möglich gemacht hat. Als Folge dieser Erfindung schwindet die Gleichheit, an ihre Stelle tritt die Spaltung der Gesellschaft in Besitzende und Nichtbesitzende, treten Habsucht. Neid und Gewalt.
2. Verhältnis zwischen Individuum und Staat:
Durch einen Herrschaftsvertrag wird ein Treuhandschaftsverhältnis begründet: Politische Gewalt wird zweckgebunden delegiert und zu treuen Händen übergeben; sie beruht auf Vertrauen und kann im Falle des Vertrauensbruchs auch wieder entzogen werden (Abberufungs- bzw. Widerstandsrecht).
3. Widerstandsrecht: Wenn es dem Staat nicht gelingt, die Rechte der Bürger auf Leben, Freiheit, und Eigentum zu sichern.
4. Zweck des Vertrages: Zweck des Zusammenschlusses ist der Schutz der Rechte des Bürger auf Freiheit und Leben und Eigentum.
5. Vertragsart: Kündbarer (!) Herrschaftsvertrag
6. (Volks)-Souveränität: Souveränität bleibt beim Volk, da der Herrschaftsvertrag bei Versagen des Staates kündbar ist. Das letzte Wort hat immer das Volk: Das Volk vergibt die Gewalten. und es kann sie daher im Fall eines Vertrauensbruches auch wieder zurück fordern.
7. Gewaltenteilung:
Die Idee der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive wird angesprochen:
a) Die Legislative ist das wichtigste Staatsorgan. Locke plädiert für ein Zwei-Kammern-Parlament, bestehend aus einer vom Volk gewählten Abgeordneten und einer Adelskammer. Beide Kammern wirken gleichberechtigt an der Gesetzgebung mit.
b) Die der Legislative untergeordnete Exekutive (Regierung) soll in der Hand des Monarchen liegen, der die förderative Gewalt (Außenpolitik) und die Prärogative (eine Art Notstandsrecht ) ausübt.
Vgl. auch: Theorien der Neuzeit – John Locke aus: dtv-Atlas zur Politik, 2. Auflage 2013, S. 49
Filmtipp:
Denker des Abendlandes: Hobbes und Locke (27/43)
https://www.youtube.com/watch?v=rpanfTpGrNs
Sehr Sehenswert!
Man kann die Sendeminuten 11 bis 17 getrost überspringen!
Unterrichtsmitschrift von Björ Oldach (KE 12) vom 13.02.2019
8. Beurteilung der Ideen (John Locke)
Locke gilt als Begründer des politischen Liberalismus, während Hobbes von vielen als konservativer Denker angesehen wird.
Für England befürwortete Locke eine konstitutionelle Monarchie (mit einem starken Parlament). Wichtig waren ihm Ideen, die heute für ein liberales Demokratieverständnis selbstverständlich sind: Er formulierte die Idee einer Gewaltenteilung (zwischen Legillative und Exekutive) und die Vorstellung von natürlichen Menschenrechten (Recht auf Freiheit, Leben und Eigentum…).
Während es Hobbes um die Legitimierung bzw. Rechtfertigung von staatlicher Macht (jenseits der mittelalterlichen Vorstellung des „Gottesgnadentums“ ging, war Locke auf die Limitierung (Begrenzung) staatlicher Macht bedacht: Der Einzelne hat individuelle Rechte (z.B. das Recht auf Eigentum), die der Staat nicht antasten darf.
Thomas Hobbes – würde er heute leben – könnte sich durchaus mit einem modernen „Überwachungsstaat“ anfreunden. (Der Verband der britischen Sicherheitsindustrie nannte im Jahr 2013 die Zahl vier bis sechs Millionen Überwachungskameras in Großbritannien.)
Locke könnte sich mit dieser Vorstellung sicherlich nicht anfreunden und sich für das in Recht auf Datenschutz und Privatsphäre stark machen.
Vgl. auch: Politische Philosophie 6: Aufklärung 1 - Hobbes, Locke, Rousseau