Sozistunden 10350 - Das Bundesverfassungsgericht


Mitschrift von Björ Oldach vom 02.09.2019 und vom 06.09.2019

Aufbau und Alltag des Bundesverfassungsgerichts

https://www.youtube.com/watch?v=XUATl58QHVA




 Zusammenfassung: Staat-Klar! - Das Bundesverfassungsgericht  - sehr sehenswertes Video 

https://www.planet-schule.de/wissenspool/staat-klar/inhalt/sendungen/das-bundesverfassungsgericht.html#

https://www.youtube.com/watch?v=ZEvSsetsi4I&index=5&list=PLsYfnd0hB3Ms6NBH0XGqLXpD6-Hn48sFj

 

1. Die Hauptaufgabe des Bundesverfassungsgerichts: Interpretation des Grundgesetzes

Artikel 93 des Grundgesetzes gibt es vor: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auslegung des Grundgesetzes.

2. Das Bundesverfassungsgericht – eine Lehre aus der Vergangenheit

Das es eine solche Beschwerdestelle in Verfassungsfragen überhaupt gibt, war in Deutschland nicht immer selbstverständlich: Die Nationalsozialisten herrschten mit Terror und Gewalt, unterdrückten die Rechte der Menschen.

3. Kein anderes Gericht ist mit so weitreichenden Kompetenzen ausgestattet wie das das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:

Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter der Verfassungsartikel, alle anderen Bundesorgane (Bundespräsident, Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat) stehen unter seiner Kontrolle, verfassungswidrige Alleingänge der anderen Institutionen  (Bundesorgane) sollen so verhindert und die Rechte des einzelnen Bürgers geschützt werden. Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind nicht anfechtbar.

 

4. Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts 

Die sechzehn Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts verteilen sich auf zwei Senate. [Vereinfacht (!) gesagt ist der Erste Senat ein „Grundrechtssenat“ und besitzt die Zuständigkeit für Normenkontrollen und für Verfassungsbeschwerden. Der Zweite Senat ist ein „Staatsgerichtshofs“ hat insbesondere die Zuständigkeit für den Organstreit und den Bund-Länder-Streit und für Parteienverbote].

 Verfassungsrichter werden zu Beginn ihrer zwölfjährigen Amtszeit gewählt und zwar entweder vom Bundesrat oder einem Wahlausschuss des Bundestages; jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Derart demokratisch legitimiert, widmen sie sich dann  ihren unterschiedlichsten Aufgaben.

 

5. Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts 

5.1. Organstreit  

5.2. Parteienverbote, Verwirkung von Grundrechten

5.3. Verfassungsbeschwerde

5.4 Konkrete Normenkontrolle). 

5.5. Abstrakte Normenkontrolle

 

Zu 5.3. Die Verfassungsbeschwerde

Eine Verfassungsbeschwerde kann zwar von jedem Bundesbürger erhoben, doch muss ein genaues Verfahren dabei einhalten werden.

a) Zuerst muss jemand das Gefühl haben, dass {durch staatliches Handeln - Gesetze, Verordnungen, Behördenentscheide, Gerichtsurteile) ein Grundrecht verletzt worden ist.

b) Gegen diese Verletzung hat er in der Regel vor den zuständigen Gerichten zu klagen. Erst wenn er dort verliert, kann er sich in Karlsruhe beschweren.  

c) Nehmen die Verfassungsrichter den Fall an, schauen sie nur darauf, ob tatsächlich ein Verstoß gegen des Grundgesetz vorliegt. Hat die Verfassungsbeschwerde Erfolg, werden frühere Urteile sofort für nichtig erklärt und der ganze Fall an die ursprünglichen Gerichte zurückverwiesen. 

 

zu 5.1. Organstreit und Bund-Länder-Streit

a) Organstreit

Regelmäßig kommt es etwa im Deutschen Bundestag zu Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten der einzelnen Verfassungsorgane. Letzte Instanz ist im Zweifel Karlsruhe.

[Wichtige Organstreitverfahren betrafen die Zulässigkeit von Sperrklauseln und die Mandatszuteilung bei Wahlen und die Verfassungsmäßigkeit der Auflösung des Deutschen Bundestags]

 

b)  Bund-Länder-Streit

[Streitigkeiten zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern werden im Rahmen eines Bund-Länder-Streitverfahrens geklärt]

zu 5.4. Konkretes Normenkontrolle

Jedem deutschen Gericht steht es offen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und ein bestimmtes Gesetz, auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Zugrunde liegt dabei immer die Frage, ob ein bestimmtes Gesetz welches in einem Gerichtsverfahren für die Urteilsfindung wichtig ist, mit dem Grundgesetz kollidiert. Kommt das in einem konkreten Verfahren vor, wendet sich das Gericht nach Karlsruhe mit der Bitte um „[konkrete] Normenkontrolle.“

zu 5.5. Abstrakte Normenkontrolle

Hierbei überprüft das Bundesverfassungsgericht - losgelöst von einem Einzelfall die Vereinbarkeit eines Gesetzes oder einer Verordnung mit dem Grundgesetz.

Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.



Filmtipps zum Thema Bundesverfassungsgericht

 

Aufbau und Alltag des Bundesverfassungsgerichts

https://www.youtube.com/watch?v=XUATl58QHVA

 

 

Hüter unserer Werte: Das Bundesverfassungsgericht
https://www.youtube.com/watch?v=gOOIOq91O84

 

Staat-Klar! - Das Bundesverfassungsgericht 
https://www.planet-schule.de/wissenspool/staat-klar/inhalt/sendungen/das-bundesverfassungsgericht.html#
https://www.youtube.com/watch?v=ZEvSsetsi4I&index=5&list=PLsYfnd0hB3Ms6NBH0XGqLXpD6-Hn48sFj

 

alpha-demokratie Die Verfassungsbeschwerde
ARD-alpha 31.01.2019, 19:30 Uhr 28 Min
https://www.br.de/mediathek/video/alpha-demokratie-die-verfassungsbeschwerde-av:5c0825f94417670018a8dc9f



Staat-Klar! - Das Bundesverfassungsgericht 

https://www.planet-schule.de/wissenspool/staat-klar/inhalt/sendungen/das-bundesverfassungsgericht.html#

https://www.youtube.com/watch?v=ZEvSsetsi4I&index=5&list=PLsYfnd0hB3Ms6NBH0XGqLXpD6-Hn48sFj

 

1. Die Hauptaufgabe des Bundesverfassungsgerichts: Interpretation des Grundgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht - ein zentraler Bestandteil in unserem demokratischen System. Die Verfassungsrichter achten darauf, dass das, was unsere Verfassung – das Grundgesetz – vorgibt, tatsächlich auch befolgt wird.  […] Dabei interpretieren sie das Grundgesetz immer wieder auf`s Neue: […]

Artikel 93 des Grundgesetzes gibt es vor: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Auslegung des Grundgesetzes.

Wenn die Richter in ihren roten Roben den Sitzungssaal betreten steht entweder eine mündliche Verhandlung oder eine Urteilsverkündung an. Bei den Entscheidungen des BVG geht es immer um die Frage, ob ein Artikel unserer Verfassung durch staatliches Handeln (Gesetze, Verordnungen, Behördenentscheide, Gerichtsurteile) verletzt worden ist. […]

 

2. Das Bundesverfassungsgericht – eine Lehre aus der Vergangenheit

Das es eine solche Beschwerdestelle in Verfassungsfragen überhaupt gibt, war in Deutschland nicht immer selbstverständlich: Die Nationalsozialisten etwa hatten eine ganz eigene Vorstellung davon, wie der Staat mit seine Bürgern umgehen sollte. Sie herrschten mit Terror und Gewalt, unterdrückten die Rechte der Menschen. So ist die Diktatur Adolf Hitlers ein besonders übles Beispiel dafür, wie wenig der Schutz des Einzelnen Zählte, mit allen entsetzlichen Konsequenzen: Menschenrechte waren nicht relevant. Von Rechtssicherheit keine Spur; zwar existierten auch im „Dritten Reich“ für jeden Bürger formal gewisse Rechte, doch erstens wurden diese Rechte immer mehr beschnitten und zweitens gab es kein unabhängiges Gericht, dass sich für diese Rechte auch einsetzte. Stattdessen folgten linientreue Richter der Politik des Führers, missbrauchten das Recht für seine Zwecke. […] Eine unabhängige Kontrolle der Nazi-Herrschaft fand nicht statt

Die furchtbaren Erfahrungen mir der Nazi-Herrschaft waren Auslöser für eine neue Demokratie in Deutschland:

Nach dem Willen der drei Siegermächte des Zweiten Weltkriegs im Westen – USA, Großbritannien und Frankreich – war es 1949 der Parlamentarische Rat in Bonn, der eine neue Verfassung – das Grundgesetz - verabschiedete.

Darin verankert: Auch ein neuer starker Hüter der neuen Verfassung; das Bundesverfassungsgericht; es hat seinen Sitz nicht in der Hauptstadt (Bonn oder) Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat man bewusst nach Karlsruhe verlegt, auch als räumliches Gegengewicht zum Bundestag und zur Bundesregierung.

Ein Nebeneffekt ist, dass man dort, in der Provinz  - im ruhigen Karlsruhe – im Gegensatz zum hektischen Parlamentsbetrieb Urteile fällen kann - weit weg vom Einfluss von Interessengruppen und der Alltagspolitik.

 

3. Kein anderes Gericht ist mit so weitreichenden Kompetenzen ausgestattet wie das das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe:

Das Besondere: Es ist in Deutschland niemanden untergeordnet, nicht dem Parlament (dem Bundestag), nicht dem Bundesrat und auch nicht dem Bundeskanzler oder dem Bundespräsidenten. Es steht als eigenständige Kontrollinstanz auf einer Ebene mit allen anderen Verfassungsorganen. […]

Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter der Verfassungsartikel, alle anderen Bundesorgane (Bundespräsident, Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat) stehen unter seiner Kontrolle, verfassungswidrige Alleingänge der anderen Institutionen  (Bundesorgane) sollen so verhindert und die Rechte des einzelnen Bürgers geschützt werden.   

Das Bundesverfassungsgericht hat eine sehr große Macht im politischen System der Bundesrepublik: Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind nicht anfechtbar, das heißt, wenn das BVG-Urteil besagt: „Das Gesetz ist vom Tisch“, dann können Bundestag und die Bundesregierung nichts mehr dagegen tun. […]

 

4. Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts 

Artikel 94 des Grundgesetzes regelt die Zusammensetzung und die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts.

Die sechzehn Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts verteilen sich auf zwei Senate.

[Vereinfacht (!) gesagt ist der Erste Senat ein „Grundrechtssenat“ und besitzt die Zuständigkeit für Normenkontrollen und für Verfassungsbeschwerden. Der Zweite Senat ist ein „Staatsgerichtshofs“ hat insbesondere die Zuständigkeit für den Organstreit und den Bund-Länder-Streit und für Parteienverbote].

Die öffentlichen Auftritte in den markanten roten Roben sind für die Richter eher selten und nur besonderen Verfahren vorbehalten. Viel häufiger beraten die Senate unter Ausschluss der Öffentlichkeit. […]   

Verfassungsrichter werden zu Beginn ihrer zwölfjährigen Amtszeit nicht bestimmt, sondern gewählt und zwar entweder vom Bundesrat oder einem Wahlausschuss des Bundestages; jeweils mit Zweidrittelmehrheit.

Derart demokratisch legitimiert, widmen sie sich dann  ihren unterschiedlichsten Aufgaben.

 

5. Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts 

5.1. Kommt es z.B. zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen einzelnen Bundesorganen  (Organstreit) oder zwischen Bund und Ländern (Bund-Länder-Streit), kann des Bundesverfassungsgericht als Streitschlichter angerufen werden, vorausgesetzt, es geht um eine Frage, die die Auslegung unsers Grundgesetzes betrifft.  

5.2. Auch Parteienverbote [und die Verwirkung von Grundrechten] kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen.

5.3. Am häufigsten aber wenden sich einzelne Bürger an die Karlsruher Richter: Per Verfassungsbeschwerde, und zwar dann, wenn sie ihre Grundrechte, z.B. ihre Glaubensfreiheit, verletzt sehen.

5.4. Jedem deutschen Gericht steht es offen, ein bestimmtes Gesetz oder eine Verordnung auf seine Verfassungsmäßigkeit abklopfen zu lassen (Konkrete Normenkontrolle). 

5.5. Abstrakte Normenkontrolle: Hierbei überprüft das Bundesverfassungsgericht - losgelöst von einem Einzelfall die Vereinbarkeit eines Gesetzes oder einer Verordnung mit dem Grundgesetz. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.

 

Grundrechte in unserer Verfassung – Die Artikel 1 bis 18 des Grundgesetzes

Die Grundrechte der Verfassung (Art. 1-19 GG) sind so etwas wie unsere Interpretation der Menschenrechte. Sie sollen allen Bürgern ein menschenwürdiges Leben in Freiheit gewährleisten.  

In welchen Bereichen der Burger vor Übergriffen des Staates geschützt werden soll, regeln schlagwortartig die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes: So darf etwa niemand willkürlich seiner Freiheit beraubt werden (Persönliche Freiheit; Artikel 2 GG). Niemand darf daran gehindert werden, sich mit anderen zu versammeln (Versammlungsfreiheit; Artikel 8 GG) und frei seine Meinung zu äußern (Freie Meinungsäußerung; Artikel 5 GG)

Und jeder Bürger soll sich darauf verlassen könne, dass er nicht willkürlich ausspioniert wird.

All dies sind Rechte, die den Einfluss des Staates auf seine Bürger begrenzen sollen.

Die große Bedeutung der Grundrechte wird eigentlich schon dadurch deutlich, dass sie am Anfang unser Verfassung (in den Grundgesetzartikeln 1 bis 19) stehen.

Artikel 1 des Grundgesetzes ist „Die Würde des Menschen ist unantastbar und avon leiten sich alle anderen Grundrechtsartikel ab, das heißt, zentral am Grundgesetz ubn den Grundrechten ist, das der Einzelne geschützt ist vor der Willkür und den Angriffen des Staates.   

 

Zu 5.3. Die Verfassungsbeschwerde

Sich bei Verletzungen zur Wehr setzen, dass kann der Einzelne bei laut Grundgesetz per Verfassungsbeschwerde tun.

Dies ist grundsätzlich kostenlos für den Beschwerdeführer. Vielleicht auch deshalb erreichen das BVG so viele Verfassungsbeschwerden; etwa 50 am Tag - 6.000 jedes Jahr. Dass nur 2 Prozent aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich sind, liegt auch daran, dass viele den Mindestanforderungen nicht genügen. Denn eine Verfassungsbeschwerde kann zwar von jedem Bundesbürger erhoben, doch muss ein genaues Verfahren dabei einhalten werden.

 

a) Zuerst muss jemand das Gefühl haben, dass {durch staatliches Handeln - Gesetze, Verordnungen, Behördenentscheide, Gerichtsurteile) ein Grundrecht verletzt worden ist.

b) Gegen diese Verletzung hat er in der Regel vor den zuständigen Gerichten zu klagen. Erst wenn er dort verliert, kann er sich in Karlsruhe beschweren.  

c) Nehmen die Verfassungsrichter den Fall an, schauen sie nur darauf, ob tatsächlich ein Verstoß gegen des Grundgesetz vorliegt. Hat die Verfassungsbeschwerde Erfolg, werden frühere Urteile sofort für nichtig erklärt und der ganze Fall an die ursprünglichen Gerichte zurückverwiesen. 

Verfassungsgemäß oder nicht, dass ist die Schlüsselfrage für die Richter am BVG, wenn sie die Urteile anderer Gerichte revidieren, wie etwa 2003 mit dem dem so genannten „Kopftuchurteil“ oder 2008, als sie die gesetzlichen Regelungen zum Rauchverbot in kleinen Kneipen kippten.

Mit der Verfassungsbeschwerde ist es jedem Einzelnen möglich, seine Rechte beim BVG einzuklagen. Nehmen wir mal das Beispiel: In Berlin haben drei Wirte es geschafft, das Rauchverbot in Kneipen zu Fall zu bekommen, gegen sechzehn Gesundheitsminister in den Bundesländern, gegen die Gesundheitsbewegung in Deutschland, ist es ihnen gelungen – man kann darüber streiten, ob es gut oder schlecht ist -  … Recht zu beeinflussen.

Auch Justiz und Politik können sich in strittigen Fragen an das Bundesverfassungsgericht wenden:

 

zu 5.1. Organstreit und Bund-Länder-Streit

a) Organstreit

Regelmäßig kommt es etwa im Deutschen Bundestag zu Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten der einzelnen Verfassungsorgane. Letzte Instanz ist im Zweifel Karlsruhe.

[Anmerkung: Wichtige Organstreitverfahren betrafen die Rechtsstellung von Fraktionen und Abgeordneten im Parlament, die Parteienfinanzierung, die Zulässigkeit von Sperrklauseln und die Mandatszuteilung bei Wahlen, die Verfassungsmäßigkeit der Auflösung des Deutschen Bundestags]

Auch der Bundesrat pocht manchmal in ähnlicher Weise auf seine Rechte. Hier geht es in der Regel um Streitigkeiten zwischen dem Bund und einzelnen Bundesländern.

 

b)  Bund-Länder-Streit

[Streitigkeiten zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern werden im Rahmen eines Bund-Länder-Streitverfahrens geklärt]

 

zu 5.4. Konkretes Normenkontrolle

Jedem deutschen Gericht steht es offen, das Bundesverfassungsgericht anzurufen und ein bestimmtes Gesetz, auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Zugrunde liegt dabei immer die Frage, ob ein bestimmtes Gesetz welches in einem Gerichtsverfahren für die Urteilsfindung wichtig ist, mit dem Grundgesetz kollidiert. Kommt das in einem konkreten Verfahren vor, wendet sich das Gericht nach Karlsruhe mit der Bitte um „[Konkrete] Normenkontrolle.“

 

zu 5.5. Abstrakte Normenkontrolle

Auch Bundestagsabgeordnete oder Landesregerungen können eine solche Überprüfung anstreben. Oft ein Versuch der Opposition, ein unliebsames Gesetz doch noch nur verhindern.  

[Hierbei überprüft das Bundesverfassungsgericht - losgelöst von einem Einzelfall die Vereinbarkeit eines Gesetzes oder einer Verordnung mit dem Grundgesetz.

Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.]

Stellen die Richter tatsächlich einen Verstoß gegen die Verfassung fest, können sie gar nicht anders: Das Gesetz wird augenblicklich gekippt.    

 

Das Zentrale am Bundesverfassungsgericht ist, dass es nicht darüber entscheidet, ob ein Gesetz gut oder schlecht ist, sondern dass es nur darüber entscheidet, ob es verfassungskonform ist oder nicht. Deshalb hat das BVG auch manchmal die Politik geärgert: Es wird erzählt, dass Willy Brandt einmal gesagt hätte: „Ich lass mir doch durch diese Arschlöcher in Karlsruhe nicht meine Ostpolitik kaputt machen.“ Natürlich ärgert sich die Politik auch über das Bundesverfassungsgericht, aber es ist es eben wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht nur entscheidet auf der Grundlage der Verfassung und eben nicht  über politische Inhalte.