Sozistunde 10331 - Freies Mandat und Fraktionsdisziplin


Mitschrift von Jana Leyendecker am 7.06.2016




 Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)

 „[Die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“




Freies Mandat im Bundestag

Das freie Mandat der Mitglieder des Deutschen Bundestages ist bundesverfassungsrechtlich durch Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) verankert: „[Die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Dies spricht den Abgeordneten des Bundestages von einer Bindung an Aufträge und Weisungen (etwa der eigenen Partei oder einer anderen Gruppe, zum Beispiel der Wähler in seinem Wahlkreis) bei seiner Entscheidungsfindung frei.

Der Abgeordnete ist bei der Entscheidungsfindung demnach nur seinem Gewissen unterworfen. Der im Zusammenhang mit den genannten Gesetzgebungsorganen oft diskutierte so genannte Fraktionszwang existiert also nicht. Allerdings wird das freie Mandat in der Realität durch eine Fraktionsdisziplin eingeschränkt. Dies bedeutet, dass die bei fraktionsinternen Abstimmungen unterlegene Minderheit bei der Abstimmung im Parlament sich der fraktionsinternen Mehrheit beugt und ebenso wie diese abstimmt. Die inArt. 21 Abs. 1 Satz 3 GG festgeschriebene innerparteiliche Demokratie ermöglicht es außerdem der Partei, durch möglichen Ausschluss oder beispielsweise die Verweigerung der Wiederaufstellung des Abgeordneten Einfluss auf seine Entscheidungsfindung zu nehmen. Dieses Druckmittel rechtfertigen manche damit, dass dem Abgeordneten die Wahl meist nur durch die Partei – sei es im Wege der Aufstellung als Direktkandidat in einem Wahlkreis, sei es im Wege der Wahl auf eine Landesliste – ermöglicht wurde.

Bundesrat

Im Bundesrat gibt es dagegen kein freies Mandat. Die Mitglieder des Bundesrates sind im Innenverhältnis an Weisungen ihrer Landesregierung gebunden.

Versuche der Einschränkung des freien Mandates

 

Rotationsprinzip

In Widerspruch zum freien Mandat stand das Rotationsprinzip der Grünen in den 1980er Jahren.[3]

Seite „Freies Mandat“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 23. Juni 2016, 19:58 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Freies_Mandat&oldid=155579751 (Abgerufen: 21. Juli 2016, 17:15 UTC)


Eine Karikatur zum Thema "Fraktionsdisziplin" - "Freies Mandat" ist im Juli 2016 abrufbar unter folgender URL: 

http://www.jugend-im-landtag.rlp.de/share/umat_arbeitsblaetter/umat_arbeitsblaetter_landtag_rlp_2011.pdf



Auf abgeordnetenwatch.de ist das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten bei wichtigen Parlamentsentscheidungen öffentlich einsehbar

 

 

abgeordnetenwatch.de ist eine überparteiliche und institutionell unabhängige Internetplattform, welche die Möglichkeit eröffnet, Abgeordnete verschiedener Parlamente öffentlich zu befragen. Sie wurde von Gregor Hackmack und Boris Hekele gegründet. Ihr Träger ist der eingetragene Verein Parlamentwatch.[1] Neben Fragen und Antworten sind berufliche Qualifikationen, Mitgliedschaft in Ausschüssen, anzeigepflichtige Nebentätigkeiten ist auch das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten bei wichtigen Parlamentsentscheidungen öffentlich einsehbar.






Die Ehe steht in Deutschland zukünftig auch homosexuellen Paaren offen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag, 30. Juni 2017, den unveränderten Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (18/6665, 18/12989) in namentlicher Abstimmung. Nach einer mitunter sehr emotionalen Debatte stimmten 393 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 226 votierten mit Nein und vier enthielten sich der Stimme. Die Parlamentarier der SPD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen stimmten geschlossen für die sogenannte „Ehe für alle“. Während die Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnte, stimmte etwa ein Viertel der Unionsabgeordneten dafür. Die Fraktionsführungen hatten die Abstimmung freigegeben, das heißt sie erwarteten von ihren Abgeordneten nicht, gemäß der Fraktionslinie abzustimmen.


 

Deutschland Was Geht #46 | Ein Tag im Europaparlament mit NICO SEMSROTT

 

https://youtu.be/lZkQIwPpbRo?t=561

 

Sendeminute 9.21


Gründe für die Fraktionsdisziplin

Es wird heute überwiegend davon ausgegangen, dass eine gewisse Fraktionsdisziplin für ein parlamentarisches Regierungssystem nötig ist, um die erforderliche Stabilität und Zuverlässigkeit bei der Beschlussfassung zu gewährleisten. Als Gründe für die Fraktionsdisziplin werden genannt:

  • Jede Partei muss sich, um ihre Interessen durchsetzen zu können, auf ihre Abgeordneten verlassen, und umgekehrt sind die Abgeordneten der Partei im Wahlkampf meist auf die Unterstützung der Partei angewiesen. Außerdem erwartet der Wähler für seine Wahlentscheidung meist ein klares Profil der Partei, das nur durch ein im Wesentlichen einheitliches Abstimmungsverhalten erreicht werden kann.
  • Wenn Abgeordnete sich nicht an das Programm ihrer Partei (oder bei Koalitionsregierungen nicht an das Koalitionsprogramm) halten, so werden diese Entscheidungspakete wieder aufgeschnürt. Dies wird als problematisch gesehen, weil beim Mehrheits-Prinzip durch die Bündelung der einzelnen Punkte in einem Programm eine unterschiedlich starke Betroffenheit der Wähler von den Einzelentscheidungen besser berücksichtigt werden kann.
  • Kein Abgeordneter kann in allen Fachthemen ausreichende Sachkenntnis haben und muss sich daher an den Meinungen Anderer orientieren. So kann ein Fraktionsmitglied in Teilbereichen die Fraktionsmeinung maßgeblich prägen, während es sich in anderen Teilbereichen darauf verlassen kann, dass die Entscheidungen der Fraktion von darauf spezialisierten Experten anhand von fundierten Argumenten gefällt werden.
  • Ohne Fraktionsdisziplin wäre die Arbeitsfähigkeit der Regierung stark eingeschränkt, da von Abweichlern aus der eigenen Fraktion und von der Opposition (deren Abgeordnete der Meinung sind, die Regierung müsse abgelöst werden) die Gesetzgebung blockiert werden würde.
  • Es kann durchaus eine Gewissensentscheidung sein, Gesetzen zuzustimmen, die nicht der eigenen Überzeugung entsprechen, da Alternativen (Regierungswechsel) oder die Unterstützung durch die Fraktion bei einem anderen Thema schwerer wiegen. Innerparteiliche Diskussionen, die durch viele von der Fraktionsmehrheit im Parlament abweichend Stimmende an die Öffentlichkeit gelangen, können dazu führen, dass die Partei als uneinig und zerstritten wahrgenommen wird. Ein solches Image sehen manche als Grund schlechterer Wahlergebnisse.

Quelle: Seite „Fraktionsdisziplin“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 6. November 2015, 12:40 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Fraktionsdisziplin&oldid=147763944 (Abgerufen: 4. August 2016, 14:06 UTC)


Filmtipp: Abstimmung: Fraktionszwang bei Abstimmungen? 

Das Video ist im August 2016 April 2014 einsehbar unter:  http://dbtg.tv/cvid/1076586, der Download ist möglich unter: http://www.bundestag.de/mediathek/?action=search&contentArea=details&offsetStart=0&id=1076586&instance=m187&mask=search&lang=de&ids=1076586

Das Video ist zudem einsehbar unter:

https://www.youtube.com/watch?v=lX0O_XQEy4s


Landtags ABC: Wozu brauchts die Fraktionsdisziplin? – Katharina Schulze, MdL


Filmtipp:

Fraktionssitzung?! | Seycans PTB'

Das Video ist im August 2016 abrufbar unter folgender URL:

https://www.youtube.com/watch?v=ksUKKg3Ba2s


Zur Diskussion: Räterepublik mit imperativem Mandat?