Sozistunde 12371 - Regierungsgsbefragung und Fragestunde



Regierungsbefragung

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Befragung der Bundesregierung
In Sitzungswochen können Abgeordnete mittwochs nach der Kabinettssitzung über die in der Bundesregierung besprochenen Vorhaben Auskunft erhalten und Fragen von aktuellem Interesse im Rahmen der Verantwortlichkeit der Regierung stellen. Die Regierungsbefragung im Plenum ist zeitlich auf 35 Minuten begrenzt und dient der Erstinformation der Abgeordneten.


Befragung der Bundesregierung
Die Befragung der Bundesregierung findet in Sitzungswochen des Bundestages immer mittwochs von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr statt. Hier können die Abgeordneten Fragen zur vorangegangenen Kabinettssitzung sowie zu aktuellen Themen an die Bundesregierung stellen. Fragen und Antworten sollen kurz sein. Im Gegensatz zur Fragestunde müssen die Fragen nicht vorher eingereicht werden. Eingeleitet wird die Regierungsbefragung durch einen kurzen Bericht eines Regierungsmitglieds aus dem Kabinett. (GOBT – Anlage 7) 2018 wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart, dass sich dreimal im Jahr die Bundeskanzlerin selbst den Fragen der Abgeordneten stellt, wogegen bei den übrigen Fragestunden andere Vertreter der Bundesregierung (meist Staatsminister) die Fragen beantworten.
Die Befragung der Bundesregierung wird durch Phoenix live übertragen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fragestunde#Befragung_der_Bundesregierung




Fragestunde: Die Fragestunde im Deutschen Bundestag

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Fragestunde: Die Fragestunde im Deutschen Bundestag
http://dbtg.tv/cvid/1485438


Fragestunde

Die Fragestunde findet in der Regel an jedem Mittwoch einer Sitzungswoche zwischen 13:30 Uhr und 15:30 Uhr statt. Jedes Mitglied des Deutschen Bundestages kann pro Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung stellen.
Die Fragen müssen bis spätestens freitags um 12 Uhr vor der Fragestunde beim Bundestagspräsidenten eingehen. Ausnahmsweise können dringliche Fragen im öffentlichen Interesse zugelassen werden, sofern sie bis 12 Uhr am Vortag der Fragestunde beim Präsidenten eingehen. Über die Zulässigkeit der Fragen entscheidet in jedem Fall der Bundestagspräsident.
Der Fragesteller hat pro Frage die Möglichkeit, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Auch andere Abgeordnete können Zusatzfragen stellen. Zusatzfragen müssen im Zusammenhang mit der Ursprungsfrage stehen.
Ist eine Fraktion mit einer Antwort der Bundesregierung nicht zufrieden, kann sie eine Aktuelle Stunde hierzu beantragen. Die Aktuelle Stunde, eine Kurzdebatte mit 5-Minuten-Redebeiträgen, findet dann direkt im Anschluss an die Fragestunde statt. (GOBT – Anlage 5)
In der Praxis werden in der Fragestunde meist sehr spezielle fachliche oder lokale Angelegenheiten aus den jeweiligen Wahlkreisen der Abgeordneten behandelt. Die Beantwortung übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre. Persönlich antworten die Bundesminister in der Fragestunde eher selten, die Kanzlerin praktisch nie.
Im Gegensatz zur Befragung der Bundesregierung wird die Fragestunde in aller Regel nicht live im Rundfunk übertragen, auch nicht durch Phoenix. Allerdings bietet der Bundestag selbst auf seiner Website eine Live-Übertragung an. Darüber hinaus kann man im Online-Videoarchiv des Bundestages Aufzeichnungen abrufen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fragestunde#Fragestunde