Sozistunde 11172 – Statusdeutsche = "Als ob Deutsche"


Sk 11170 Deutschland und die Migranten

 

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Sk 11170 Mitschriften - Deutschland und die Migranten

 

PDF: https://drive.google.com/open?id=1G2GwQ2Uc-X4HVkD2AAaCswEDhY-nKERX


Karikatur: Gerhard Mester. Aus: bpb Themenblätter im Unterricht
(Herbst 2007, Nr. 67) „Inländisch, ausländisch, deutschländisch“, S. 4.
Arbeitsblätter im Unterricht Nr. 67 - Bundeszentrale für politische Bildung
https://docplayer.org/39593468-Deutschland-fuer-anfaenger.html



Art 116 GG
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches  nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.



Statusdeutscher (auch Status-Deutscher oder „Als-ob-Deutscher“[1]) ist derjenige Deutsche, der Deutscher im Sinne des Grundgesetzes, jedoch kein deutscher Staatsangehöriger ist.  

 

Nach Art. 116 Abs. 1 GG bedeutet das, dass er „als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“.[2] … [wobei] der Deutschen-Status … seit dem 3. Oktober 1990 de jure (davor bereits de facto) „nur durch Aufnahme in der Bundesrepublik erworben wurde  (…)“.

Statusdeutsche verfügen über alle Rechte und Pflichten von deutschen Staatsangehörigen. Die Rechtsstellung eines Statusdeutschen wird erst mit der Aufnahme des Betroffenen in Deutschland erlangt.

 

Die Aufnahme ist im Bundesvertriebenengesetz geregelt: .

 

Dabei wird zwischen Vertriebenen, Heimatvertriebene, (Sowjetzonen-)Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern unterschieden.

 

Seit dem 1. August 1999 wurde durch die Regelung des § 40a StAG im Grunde allen Statusdeutschen die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.

 

Vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Statusdeutscher

 

sowie: https://www.anwalt24.de/lexikon/statusdeutsche


Aufgrund von Auswanderungen, Flucht, Vertreibung und Grenzänderungen kam im Laufe der Geschichte zu Änderungen der deutschen Staatsangehörigkeit. Beispiele:   

 

- Ende des 18. Jahrhunderts haben Tausende von Deutschen in Siebenbürgen (Rumänien) und im Wolgagebiet (Rußland) deutsche Siedlungen gegründet. Die Nachkommen wurden durch Stalin nach Sibirien ausgesiedelt und erhielten erst mit der „Wende“ in der ehemaligen UdSSR 1990 die Gelegenheit zur Ausreise.

 

-          Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges kam es zu Grenzveränderungen. Die Folge: Die Nachkommen vieler vormals im Gebiet des Deutschen Reichs lebenden Deutscher wurden Staatsangehörige der UdSSR oder Polens.

 

-       Die in den Ostgebieten – also östlich der (heutigen polnischen) Oder-Neiße-Grenze lebenden Deutschen wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges vertrieben.

 

Diese ausgewandeten, geflohenen oder vertriebenen Deutschen und ihre Nachkommen hatten das Recht, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen und die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Entscheidend war die deutsche Volkszugehörigkeit. Wichtig ist das Bekenntnis zum deutschen Volkstum, welches sich durch Merkmale wie Abstammung, Erziehung, Kultur und Sprache bestätigt.

 

Vgl.: https://www.anwalt24.de/lexikon/statusdeutsche


 

1. Vertriebene und Heimatvertriebene wurden in Folge des Zweiten Weltkriegs aus ihrem Heimatgebiet vertrieben oder sind geflohen. a) Sie hatten als „Deutsche Reichsbürger“ in den Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 in den ehemaligen deutschen Ostgebieten (östlich der Oder-Neiße-Grenze) gelebt. b) Oder es handelt sich um so genannte „Volksdeutsche“, die außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches (Gebietsstand 1937) in den „Vertreibungsgebieten“ lebten. Als Vertreibungsgebiete galten das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn in den Grenzen von 1918, oder zu einem späteren Zeitpunkt auch Polen, Estland, Lettland oder Litauen.Der Unterschied zwischen Heimatvertriebenen und Vertrieben ist juristisch schwer zu fassen. Das Lastenausgleichsgesetz vom August 1952 unterschied nicht, wer als „Vertriebener“ gilt und welcher Vertriebene als „Heimatvertriebener“. Erst im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom 19. Mai 1953 wurde zwischen  „Vertriebenen“ und „Heimatvertrieben“ unterschieden: Das entscheidende Unterscheidungsmerkmal war der Wohnsitz des Vertriebenen am 31. Dezember 1937. Wer vor 1938 bereits in den Vertreibungsgebieten wohnte, galt als Heimatvertriebener.  

 

Vgl.. https://de.wikipedia.org/wiki/Heimatvertriebener_(Bundesvertriebenengesetz)

 

2. (Sowjetzonen-)Flüchtlinge sind Personen, die nach einer Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR im Geltungsbereich des Grundgesetzes Wohnsitz genommen haben.


 

3. Aussiedler und Spätaussiedler

 

Menschen, die seit Ende des Zweiten Weltkrieges bis 1992 mit deutscher Volkszugehörigkeit nach Deutschland eingewandert sind, nennt man Aussiedler. Bis Ende der 1980er Jahre kamen die meisten aus Polen und Rumänien, seit 1990 meist aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

 

Diejenigen, die seit 1993 eingewandert sind, heißen Spätaussiedler.

 

vgl.: https://de.wikipedia.org/wiki/Aussiedler_und_Spätaussiedler


Deutsches Sprachgebiet 1910



Deutsches Sprachgebiet 1950








Deutsches Leid: Flucht & Vertreibung | Geschichte
https://www.youtube.com/watch?v=TSJpI_UK0PE&t=1s