Sozistunde 11181 – Doppelpass und Optionspflicht in der Diskussion


Sk 11170 Deutschland und die Migranten

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Sk 11170 Mitschriften - Deutschland und die Migranten

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Mehrstaatlichkeit in Deutschland – die Diskussion um den Doppelpass

 

A. Mehrstaatlichkeit ist Alltag in Deutschland:

Eigentlich gilt in Deutschland der Grundsatz: Mehrstaatlichkeit ist zu vermeiden. In der Regel also müssen beispielsweise türkische Staatsbürger die türkische abgeben, wenn sie die deutsche erwerben.

Mehrstaatlichkeit ist doch Alltag in Deutschland: Rund 4,3 Millionen Menschen haben neben der deutschen auch die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates. Das ergab die letzte Volkszählung von 2011.

Die meisten Doppelstaatler sind laut Volkszählung  jene, die auch einen polnischen Pass besitzen, nämlich fast 700 000 Menschen. Es folgen jene mit der russischen, das sind rund 570 000 und erst dann jene mit der türkischen, das sind 530 000. Außerdem: nach Angaben der Bundesintegrationsbeauftragten haben 98% der Eingebürgerten aus der EU einen doppelten Pass und bei den türkischen Staatsangehörigen 17,5%.

 

B. Drei Gruppen von Doppelstaatlern  

1. EU-Bürger und Schweizern bekommen in der Regel ohne Probleme zwei Pässe, und können also einen deutschen und einen italienischen oder ungarischen oder niederländischen haben. Aussiedler und Spätaussiedler haben häufig ihren deutschen und ihren russischen Pass.

 

2. Die zweite Gruppe sind jene, deren Herkunftsländer sich weigern, sie zu entlassen (dies macht z.B. der Iran) oder weil er über Jahre hinweg keine Antwort bekommt, wie bei manchen Herkunftsstaaten von Flüchtlingen, der bekommt auch zwei Pässe. Das ist aber keine einfache Prozedur und kann Jahre dauern. Mindestens acht.

 

3. Die dritte Gruppe betrifft Kinder und Jugendliche

 

a) Zum einen jene, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben: sie können in den meisten Fällen beide Pässe besitzen.

 

b) Zum anderen die, die hier geboren und aufgewachsen sind und deren beide Eltern einen ausländischen  Pass haben. Diese Jugendlichen dürfen mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen auch beide Staatsbürgerschaften haben, neben der deutschen beispielsweise die türkische.

 

Denn: die sogenannte Optionspflicht, nämlich eine von beiden (Staatsangehörigkeiten) spätestens mit 23 Jahren abzugeben, wurde Ende 2014 abgeschafft. Übrigens [auch] mit den Stimmen der Union. Zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung betraf es rund eine halbe Million Kinder und Jugendliche.

 

Seit 2014 können diese Kinder, die hier geboren und aufgewachsen sind und deren beide Eltern einen ausländischen Pass haben. die Staatsbürgerschaften behalten, wenn sie:

 

- in Deutschland geboren sind

 

- 8 Jahre in Deutschland gelebt haben oder

 

- 6 Schuljahre in Deutschland absolviert haben

 

- einen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung.


 

Bundestagsdebatte zur doppelten Staatsbürgerschaft am 02.02.18

 

https://www.youtube.com/watch?v=m-qaLjixWgw&t=1s