Sozistunde 12386 - Was leisten Parlamentarische Untersuchungsauschüsse?


 

Der Parlamentarische Untersuchungsauschuss wird oft als das „schärfste Schwert“ der Opposition bezeichnet.  Er muss eingesetzt werden, wenn mind. 25% (also ein Viertel) der MdB dies beantragt. Was macht ein Untersuchungsausschuss?  Der Untersuchungsauschuss dient der Aufklärung von behaupteten Misständen im Bereich der Bundesregierung (oder auch der Bundesverwaltung) oder auch zur Aufklärung von einem behaupteten Fehlverhaltens eines Bundespolitikers.

 

Die Beweisaufnahmen funktioniert wie in einen regulären Strafprozess. Das heißt ein Untersuchungsausschuss kann Zeugen laden und vernehmen, Sachverständige hören und Akten einsehen und auswerten.

 

Am Ende einer solchen Untersuchung steht ein Schlussbericht, der in der Regel aus einem Mehrheitsvotum und einem Minderheitenvotum besteht, weil in aller Regel besteht zwischen Regierung(skoalition) und Opposition kein Konsens über die erzielten Ergebnisse.

 

Dieser Bericht wird dann dem Bundestag übergegeben, also an den Bundespräsidenten und dann im Plenum debattiert.

 

Mit welchen Themen beschäftigen sich Ausschüsse?

 

Untersuchungsauschüsse beschäftigen sich in der Regel mit politischen Skandalen z.B. illegale Parteispendenaffären, illegale Rüstungsgeschäfte oder Spionageaffären

 

Wer sitzt in einem Untersuchungsausschuss?

 

Die Mitglieder eines Untersuchungsausschusses werden durch die Fraktionen benannt, in der Regel sind das Personen, die schon Erfahrung in Untersuchungsausschüssen gesammelt haben.

 

Insbesondere die Vorsitzende sind Juristen, weil sie die Auschussitzungen nach den Regeln des Untersuchungsauschussgesetzes und der Strafprozessordnung leiten müssen.

 

Eine Ausnahme ist der Verteidigungsausschuss des deutschen Bundestages, der sich jederzeit in einen Untersuchungsauschuss umwandeln kann.

 

Eine der Gründe ist darin zu sehen, das jede Armee eine gewisse Dynamik und Macht entfaltet, die auch immer die Gefahr eines Machtmissbrauchs beinhaltet.

 

Und die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben also die Notwendigkeit gesehen, hier eine wirksame parlamentarische Kontrolle zu gewährleisten.

 

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