Sk 11170 Deutschland und die Migranten
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Sk 11170 Mitschriften - Deutschland und die Migranten
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Staatsangehörigkeitsrechtsreform 1999
Mit der umkämpften, von Bundesinnenminister Schily (SPD) vorgelegten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die seit dem 1. Januar 2000 gültig ist, wurde ein weit reichender zweiter
Schritt zur Anerkennung der seit langem bestehenden Einwanderungssituation getan. Es brachte den Abschied von der einseitigen Orientierung am Prinzip der Vererbung der Staatsangehörigkeit
("ius sanguinis") und dessen - beschränkte - Ergänzung um das Territorialprinzip des Erwerbs der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Land ("ius soli"). Das war ein
tief gehender Bruch mit ethnonationalen Leitvorstellungen, die man vereinfacht in dem Grundgedanken zusammenfassen konnte, Deutscher könne man zwar sein, aber nicht werden. Zugleich bedeutete
diese Reform eine Angleichung an europäische Standards: Die Einbürgerung wurde erheblich erleichtert. Ausländer haben unter bestimmten Voraussetzungen, wozu auch das Bestehen eines Sprachtests
gehört, seit dem 1. Januar 2000 nach acht - und nicht mehr wie bis dahin nach 15 - Jahren einen Anspruch auf Einbürgerung.
Dieses Angebot wurde durchaus angenommen. Im Jahr 2000, dem ersten Jahr nach der Reform, stieg die Zahl der Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent auf knapp 187.000 an. In den
beiden folgenden Jahren sank die Zahl der Einbürgerungen auf 178.100 (2001) und 154.547 (2002). Über 40 Prozent der Personen (64.600), die 2002 die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben,
waren türkischer Herkunft; mehr als acht Prozent (13.000) der neu Eingebürgerten waren iranischer, 5,4 Prozent (8.400) jugoslawischer Herkunft.
http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56377/migrationspolitik-in-der-brd?p=all
Das Abstammungsprinzip orientiert sich an den Eltern.
Wer als Kind deutscher Eltern geboren wird, erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies ist auch dann der Fall, wenn nur ein Elternteil Deutscher bzw. Deutsche ist. In vielen Fällen besitzt dieses Kind dann Mehrstaatigkeit, da die Staatsangehörigkeitsregeln des ausländischen Elternteils ebenfalls zum Tragen kommen. Auf die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes hat dies keinen Einfluss und es darf ein Leben lang im Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten sein. Sind die Eltern allerdings nicht verheiratet und ist nur der Vater im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft, muss die Vaterschaft vor Vollendung des 23. Lebensjahres des Kindes gesetzlich festgestellt werden
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Seit dem Jahr 2000 gilt in Deutschland [auch] das Geburtsortprinzip.
Dies bedeutet, dass ein in Deutschland geborenes Kind auch dann automatisch in den Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft kommt, wenn die Eltern in Deutschland lebende AusländerInnen sind.
Das Geburtsortprinzip ist allerdings an die Voraussetzungen gebunden.
So muss sich mindestens ein Elternteil beim Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit wenigstens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten und entweder im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung sein oder über eine Aufenthaltsgenehmigung auf Grundlage des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweiz verfügen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhält das Kind bei der Geburt automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sehr häufig erwirbt das Kind bei seiner Geburt auch eine oder mehrere Staatsbürgerschaften der Eltern. Ist dies der Fall, muss sich das Kind mit dem 18. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Eine Mehrstaatigkeit ist hier nur in Ausnahmefällen möglich.
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
Voraussetzungen zur Einbürgerung
Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland
- Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
- Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
- Sie bekennen sich zum deutschen Grundgesetz
- Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf
http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/einbuergerung.html
EINBÜRGERUNGSTEST: KÖNNEN DEUTSCHE STAATSBÜRGER DIESEN BESTEHEN?
https://www.youtube.com/watch?v=CR3jnkgVKVE
Erklärvideo: Einbürgerungstest einfach erklärt (VHS Rotenburg Wümme)
https://www.youtube.com/watch?v=FQvP-9p8M_E
Einbürgerungstest online | Kostenlos & ohne Anmeldung
https://www.einbuergerungstest-online.eu/?gclid=CjwKCAiA27LvBRB0EiwAPc8XWTJmGnsjjyIQOMju3tIMX7VUZbgNS7VMIy-Pmrmvh8PFA21W8-uDIxoCbRYQAvD_BwE
Satire:
Deutsch werden – so sollte der Einbürgerungstest wirklich aussehen | Meet the Germans
https://www.youtube.com/watch?v=OZRh4dbosv8
ÖZCAN COSAR: Einbürgerungstest des Grauens!!! Comedy in der Satireshow