Sozistunde 12950 - Der Europäische Rat - ein Instrument der Nationalisierung?




Karikatur „EU-Gipfel“ von Kostas Koufogiorgos

28. Juni 18: Die EU streitet um eine gemeinsame Asylpolitik https://de.toonpool.com/cartoons/EU-Gipfel_316916

http://www.koufogiorgos.de/

 

Janson-Karikatur „Im EU-Gegenwindkanal“ vom 16.02.17

https://janson-karikatur.de/wp-content/uploads/2016/02/EU-Gipfel-16-02-17-rgb-1.jpg


PHOENIX-Europalexikon: Der Europäische Rat
https://www.youtube.com/watch?v=a5tKoqKlLDs&t=1s

 

Europäischer Rat - einfach erklärt!

https://www.youtube.com/watch?v=aVeScs2goQc


http://www.ardmediathek.de/tv/Panorama-3/Bundestagsabgeordnete-im-Europa-Test/NDR-Fernsehen/Video?bcastId=14049184&documentId=21317266

Bundestagsabgeordnete im Europa-Test

13.05.2014 | 3 Min. | Quelle: NDR

Sehr sehenswert!



Foto der Mitglieder des Europäischen Rates anlässlich des Gipfeltreffens in Brüssel 1987

Bildquelle: Seite „Europäischer Rat“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. September 2016, 19:51 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Europ%C3%A4ischer_Rat&oldid=158058141 (Abgerufen: 25. September 2016, 15:08 UTC)



Die nachfolgende Tabelle der aktuellen Mitglieder des Europäischen Rates nennt jeweils auch die nationale politische Partei sowie die europäische politische Partei, der die einzelnen Politiker angehören (Stand: 8. Juli 2019):

Mitgliedstaat Amt Stellung Amtsinhaber nationale Partei europäische Partei Amtsantritt
BelgienBelgien Belgien Premierministerin Regierungschefin Sophie Wilmès MR   ALDE 27. Oktober 2019
BulgarienBulgarien Bulgarien Ministerpräsident Regierungschef Bojko Borissow GERB   EVP 4. Mai 2017
DanemarkDänemark Dänemark Staatsminister Regierungschefin Mette Frederiksen A   SPE 27. Juni 2019
DeutschlandDeutschland Deutschland Bundeskanzlerin Regierungschefin Angela Merkel CDU   EVP 22. November 2005
EstlandEstland Estland Premierminister Regierungschef Jüri Ratas K   ALDE 23. November 2016
FinnlandFinnland Finnland Premierminister Regierungschef Antti Rinne SDP   SPE 6. Juni 2019
FrankreichFrankreich Frankreich Präsident der Republik Staatschef Emmanuel Macron REM   parteilos 14. Mai 2017
GriechenlandGriechenland Griechenland Premierminister Regierungschef Kyriakos Mitsotakis ND   EVP 8. Juli 2019
IrlandIrland Irland Taoiseach Regierungschef Leo Varadkar FG   EVP 14. Juni 2017
ItalienItalien Italien Ministerratspräsident Regierungschef Giuseppe Conte parteilos   parteilos 1. Juni 2018
KroatienKroatien Kroatien Premierminister Regierungschef Andrej Plenković HDZ   EVP 19. Oktober 2016
LettlandLettland Lettland Ministerpräsident Regierungschef Krišjānis Kariņš Vienotība   EVP 23. Januar 2019
LitauenLitauen Litauen Präsident Staatschef Gitanas Nausėda parteilos   parteilos 12. Juli 2019
LuxemburgLuxemburg Luxemburg Premierminister Regierungschef Xavier Bettel DP   ALDE 4. Dezember 2013
MaltaMalta Malta Premierminister Regierungschef Joseph Muscat PL   SPE 11. März 2013
NiederlandeNiederlande Niederlande Ministerpräsident Regierungschef Mark Rutte VVD   ALDE 14. Oktober 2010
OsterreichÖsterreich Österreich Bundeskanzlerin Regierungschefin Brigitte Bierlein parteilos   parteilos 3. Juni 2019
PolenPolen Polen Ministerratspräsident Regierungschef Mateusz Morawiecki PiS   ACRE 11. Dezember 2017
PortugalPortugal Portugal Premierminister Regierungschef António Costa PS   SPE 24. November 2015
RumänienRumänien Rumänien Präsident Staatschef Klaus Johannis PNL*   EVP 21. Dezember 2014
SchwedenSchweden Schweden Staatsminister Regierungschef Stefan Löfven S   SPE 2. Oktober 2014
SlowakeiSlowakei Slowakei Regierungspräsident Regierungschef Peter Pellegrini SMER   SPE 22. März 2018
SlowenienSlowenien Slowenien Ministerpräsident Regierungschef Marjan Šarec LMŠ   ALDE 17. August 2018
SpanienSpanien Spanien Ministerpräsident Regierungschef Pedro Sánchez PSOE   SPE 1. Juni 2018
TschechienTschechien Tschechien Regierungspräsident Regierungschef Andrej Babiš ANO   ALDE 13. Dezember 2017
UngarnUngarn Ungarn Ministerpräsident Regierungschef Viktor Orbán Fidesz   (EVP) ** 29. Mai 2010
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Premierminister Regierungschef Boris Johnson Conservatives   ACRE 24. Juli 2019
Zypern RepublikRepublik Zypern Zypern Präsident Staats- und Regierungschef Nikos Anastasiadis DISY   EVP 28. Februar 2013
Europaische UnionEuropäische Union Europäische Kommission Präsident der Europäischen Kommission (ohne Stimmrecht) Jean-Claude Juncker CSV   EVP 1. November 2014
Europaische UnionEuropäische Union Europäische Kommission Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik (ohne Stimmrecht) Federica Mogherini PD   SPE 1. November 2014
Europaische UnionEuropäische Union Vorsitz Präsident des Europäischen Rates (ohne Stimmrecht) Donald Tusk PO   EVP 1. Dezember 2014
* Parteimitgliedschaft ruht verfassungsgemäß während der Präsidentschaft
** Die Parteimitgliedschaft in der EVP wurde suspendiert

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Zusammensetzung des europäischen Rates nach Parteien

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Wichtige Treffen des Europäischen Rates - eine Auswahl

Datum Ort Vorsitz Thema
1.–2. Dezember 1969 Den Haag Piet de Jong,Niederlande erstes Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EG, Beschlüsse zu „Vollendung, Vertiefung und Erweiterung“ der EG
       
12.–13. Juli 1976 Brüssel Gaston Thorn,Luxemburg Beschluss zur Direktwahl des Europäischen Parlaments (Europawahl) ab 1979
       
2.–3. Dezember 1985 Luxemburg Jacques Santer,Luxemburg Beschluss zur Vollendung des gemeinsamen Binnenmarkts bis Ende 1992
9.–11. Dezember 1991 Maastricht Ruud Lubbers,Niederlande Einigung über den Vertrag von Maastricht (am 7. Februar 1992 unterzeichnet): Gründung der Europäischen Union, Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres 
       
12.–13. Dezember 2002 Kopenhagen Anders Fogh Rasmussen,Dänemark Beschluss zur Aufnahme von zehn Ländern zum 1. Mai 2004 (Unterzeichnung der Beitrittsverträge am 16. April 2003 in Athen)
17.–18. Juni 2004 Brüssel Bertie Ahern,Irland Einigung über den EU-Verfassungsvertrag (Unterzeichnung am 29. Oktober in Rom)
       
21.–22. Juni 2007 Brüssel Angela Merkel,Deutschland Einigung über den Vertrag von Lissabon (Unterzeichnung am 13. Dezember 2007 in Lissabon)
9.–10. Mai 2010 Brüssel Herman Van Rompuy Sondergipfel zur Eurokrise, Beschluss des Europäischen Stabilisierungsmechanismus („Rettungsschirm“ über 750 Mrd. Euro)
       
21. Juli 2011 Brüssel Herman Van Rompuy Sondergipfel zu weiteren Maßnahmen gegen die Eurokrise[20][21]
       
18.–19. Februar 2016 Brüssel Donald Tusk Themen sind die Flüchtlingskrise und Bestrebungen zum Verbleib des Vereinigten Königreichs in der 

 

25. November 2018 Brüssel Donald Tusk Billigung des Vertrags zum EU-Austritt des Vereinigten Königreichs[35]

 

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Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der EU. Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie der Kommissionspräsident an.

 

Sie fällen Grundsatzentscheidungen und legen die politischen wirtschaftlichen Leitlinien und Ziele fest. Diese Ziele werden im Konsens verabschiedet [das Veto eines Staats- bzw. Regierungschefs kann also eine gemeinsame Entscheidung verhindern.]

Rechtlich … [war] der Europäische Rat keine Institution, sondern eine politische Instanz der EU: Dies änderte sich mit dem Vertrag von Lissabon: Der Europäische Rat, dem [seit dem Vertrag von Lissabon] auch der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik angehört, ist EU-Organ.

Der Europäische Rat tritt seit der Lissabon-Reform mindestens viermal (und nicht nur zweimal im Jahr) zusammen.

Die Präsidentschaft des Rates wechselte vor der Lissabon-Reform halbjährlich nach einem festen Schema. 
Der Präsident des Rates wird seit dem Vertrag von Lissabon von den Staats- und Regierungschefs gewählt und amtiert zweieinhalb Jahre. Während seiner Amtszeit darf er kein nationales Amt ausüben und er darf nur einmal wieder gewählt werden.

 

Vor dem Vertrag von Lissabon vertrat der Präsident des Europäischen Rates gemeinsam mit dem für Außenpolitik zuständigen EU-Kommissar und dem Außenbeauftragten des Europäischen Rates.

die EU nach außen. Seit dem Vertrag von Lissabon leitet der EU-Außenbeauftragte als „Hoher Vertreter“ die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, gemeinsam mit dem EU-Ratspräsidenten vertritt er die EU in entsprechenden Fragen. 

 

Auch der Präsident der EU-Kommission wird vom Europäischen Rat nominiert. Er muss anschließend - gemeinsam mit seinen Kommissaren – vom Parlament bestätigt werden. Seit der mit dem Vertrag von Lissabon eingeleitenden Reform muss der Europäische Rat bei seinem Wahlvorschlag das Ergebnis der Europawahlen berücksichtigen.


 

Der Europäische Rat (ER) ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Mindestens zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, das auch als EU-Gipfel bezeichnet wird.

Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution insbesondere dazu, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedstaaten zu finden und grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235 f. AEU-Vertrag geregelt.

 

 

Der Europäische Rat repräsentiert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und bildet daher neben dem Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt), der als Staatenkammer verstanden werden kann, die zweite wichtige intergouvernementale Institution der Europäischen Union. Damit grenzt er sich von den supranationalen Organen wie dem Europäischen Parlament (Bürgerkammer), der Europäischen Kommission (Exekutive) und dem Europäischen Gerichtshof ab.

 

 

Als Vorsitzender der Gipfeltreffen wird auf jeweils zweieinhalb Jahre ein Präsident des Europäischen Rates gewählt, der ansonsten kein nationales politisches Amt innehaben darf.

Er soll die Kontinuität in der Arbeit des Europäischen Rates gewährleisten, bei Konflikten vermitteln und Kompromissvorschläge ausarbeiten, hat jedoch kein eigenes Stimmrecht.

Zudem vertritt er die Union gemeinsam mit dem Kommissionspräsidenten nach außen.

Amtsinhaber ist seit dem 1. Dezember 2014 der Pole Donald Tusk, dessen Nachfolger, der Belgier Charles Michel, am 2. Juli 2019 gewählt wurde. 

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Aufgaben des Europäischen Rates

Nach Art. 15 EU-Vertrag gibt der Europäische Rat der EU „die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest“.

 

Daneben behandelt der Europäische Rat auch wichtige Fragen, für die auf Ministerebene (also im Rat der Europäischen Union) kein Konsens gefunden werden konnte.

 

Auch die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) wird häufig thematisiert. Die Ergebnisse der Ratstagungen werden in den „Schlussfolgerungen des Vorsitzes“ festgehalten.[1]

 

Diese sind innerhalb des politischen Systems der EU zunächst nicht rechtsverbindlich. Da jedoch die Staats- und Regierungschefs meist innerhalb der Regierung ihres eigenen Staates eine Richtlinienkompetenz besitzen, dienen die Verhandlungsergebnisse des Europäischen Rates auch als Richtlinie für die Treffen des Ministerrats.

 

Auch die Europäische Kommission handelt meist im Sinne der auf den Gipfeltreffen gefundenen Kompromisse.

 

Auch einige im AEU-Vertrag vorgesehene operative Entscheidungen in der EU-Politik werden vom Europäischen Rat getroffen.

Hierzu gehören etwa die Nominierung des Kommissionspräsidenten und auch des Hohen Vertreters der EU, durch die der Europäische Rat Einfluss auf die EU-Exekutive hat. Die Wahl erfolgt dabei jeweils mit qualifizierter Mehrheit.

 

Eine weitere Funktion hat der Europäische Rat im Zusammenhang mit der Passerelle-Regelung in Art. 48 EU-Vertrag: Durch diese kann er für bestimmte Politikbereiche, die dem EU-Vertrag zufolge eigentlich Einstimmigkeit im Rat der EU erfordern, die qualifizierte Mehrheit bzw. das ordentliche Gesetzgebungsverfahren einführen. Allerdings haben die nationalen Parlamente für solche Passerelle-Entscheidungen jeweils ein Vetorecht.

 

Der Europäische Rat wählt mit qualifizierter Mehrheit die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank nach nicht bindenden Abstimmungen im Wirtschaftsausschuss und im Plenum des Europäischen Parlaments auf Empfehlung des Rates der EU (Art. 283 Abs. 2 Unterabs. 2 AEU-Vertrag).

 

Eine besondere Rolle nimmt der Europäische Rat bei Reformen des EU-Vertrages (wie dem Vertrag von Nizza oder dem Vertrag von Lissabon) ein. Diese sind völkerrechtlich internationale Verträge zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und müssen somit von deren Regierungen ausgehandelt und unterzeichnet werden. Auch hier werden die Leitentscheidungen meist auf Gipfeltreffen des Europäischen Rats getroffen, der dann eine Regierungskonferenz einberuft, auf der Beamte der Mitgliedstaaten die genauen Formulierungen aushandeln. Die Unterzeichnung der Verträge erfolgt wiederum auf Treffen des Europäischen Rats. 

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Zusammensetzung

Der Europäische Rat setzt sich offiziell aus den Staats- und Regierungschefs der Union, dem Präsidenten des Europäischen Rates sowie dem Kommissionspräsidenten zusammen, wobei Letztere kein Stimmrecht besitzen. Auch der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an den Arbeiten beratend teil (Art. 15 Abs. 2 EU-Vertrag). Daneben sind auf den Gipfeltreffen im Regelfall noch ein weiteres Kommissionsmitglied sowie der Generalsekretär des Rates anwesend, der den Ratspräsidenten bei der Arbeit unterstützt. Zu Beginn der Gipfel legt außerdem der Präsident des Europäischen Parlaments die Position des Parlaments zu den anstehenden Fragen dar. Diese Teilnehmer sind auch auf den sogenannten „Familienfotos“ zu sehen, die bei jedem Gipfeltreffen aufgenommen werden.[2] In Einzelfällen lädt der Europäische Rat noch weitere Teilnehmer, etwa hohe Beamte, in beratender Funktion zu seinen Tagungen ein.

Da der Begriff der „Staats- und Regierungschefs“ nicht eindeutig definiert ist, ist die Entscheidung, wer genau einen Mitgliedstaat im Europäischen Rat vertritt, den jeweiligen nationalen Regelungen überlassen. Sinn der Formulierung ist, dass jeweils der Regierungsvertreter mit den weitestreichenden Entscheidungsbefugnissen anwesend ist. In den meisten Ländern ist dies der Regierungschef; nur für Litauen und für Frankreich, wo die verfassungsmäßige Kompetenz für die Außenpolitik beim Staatspräsidenten und nicht beim Premierminister liegt, nimmt der jeweilige Staatschef an den Gipfeltreffen teil. Von Bedeutung ist die nationale Regelung insbesondere in den Staaten mit einem semipräsidentiellen Regierungssystem, wo sowohl Staats- als auch Regierungschef politischen Einfluss haben, aber unterschiedlichen Parteien angehören können. So kam es in der Vergangenheit etwa in Finnland und inPolen zu Auseinandersetzungen darüber, ob der jeweilige Staatspräsident neben oder statt des Regierungschefs an den Sitzungen teilnehmen solle.[3]

Wenn ein Staats- oder Regierungschef nicht zu einer Sitzung erscheinen kann, kann er sein Stimmrecht auf einen anderen Mitgliedstaat übertragen. Dabei kann allerdings jeder Staat höchstens einen anderen Staat vertreten (Art. 235 AEU-Vertrag).

Obwohl das Verhandlungs- und Abstimmungsverhalten der Staats- und Regierungschefs vor allem von nationalen Interessen bestimmt wird, bieten ihre Parteizugehörigkeiten auch einen Erklärungsansatz für die Politik des Europäischen Rates insgesamt.

Arbeitsweise

Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal pro Halbjahr zusammen (Art. 15 Abs. 3 EU-Vertrag). Diese Gipfeltreffen finden zumeist in der Mitte und am Ende jedes Halbjahres, also im März, Juni, September und Dezember, statt. Außerdem kann es Sondergipfel geben, auf denen über aktuelle wichtige Themen beraten wird. Im Rahmen der Lissabon-Strategiewurde im Jahr 2000 vereinbart, die Märzgipfel künftig der Erörterung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und umweltpolitischer Themen vorzubehalten.[4] Die Sitzungen sind nicht öffentlich, allerdings informiert der Ratspräsident das Europäische Parlament über die Ergebnisse und legt diesem einen schriftlichen Bericht vor. Außerdem werden am Ende des Gipfels die „Schlussfolgerungen des Vorsitzes“ veröffentlicht.

Die Gipfel dauern gewöhnlicherweise zwei Tage, wobei es bei besonders schwierigen Verhandlungen auch zu Verlängerungen kommen kann. 

Kritik

An der Institution des Europäischen Rates insgesamt gibt es scharfe Kritik. Der Europäische Rat und seine Entscheidungen seien unzureichend demokratisch legitimiert. Zudem sei der Europäische Rat, da er kein genuin europäisches, sondern ein nationalstaatliches Gremium sei, eher ein Instrument der Re- als der Denationalisierung.

So schreibt etwa – neben vielen anderen – der österreichische Essayist Robert Menasse: Auffällig sei, welche unrühmliche Rolle der Europäische Rat in (der) anschwellenden Krise gespielt habe. Es sei der Rat gewesen, der zunächst bei der Euro-Einführung eine begleitende gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik verhindert habe. Jeder habe gewusst, dass eine gemeinsame Währung ohne gemeinsame Finanzpolitik ein Unding sei. Der Rat habe dann auch die Maastrichter Stabilitätskriterien aufgehoben, als es Deutschland und Frankreich so gepasst habe, weil sie selbst die Kriterien nicht hätten erfüllen können. Deutschland und Frankreich hätten einer Abmahnung durch die Europäische Kommission entgehen wollen – das erst habe nach einer fahrlässigen Budgetpolitik die Schleusen geöffnet, an deren Ende dann Deutschland geglaubt habe, die Griechen bestrafen zu müssen (vgl. Griechische Staatsschuldenkrise ab 2010). Und dann sei es der Rat gewesen, der die Hilfe für Griechenland, als sie noch billig zu haben gewesen wäre, so lange verhindert habe, bis sie aufgrund der schwindelerregend steigenden Risikozinsen schockierend teuer geworden sei: „Auch das ein Grund, warum alle, die sich mit Herz und Hirn mit der EU beschäftigen, zu diesem Punkt kommen: Was jetzt überlebensnotwendig ist, ist eine Reform des institutionellen Gefüges der EU, ein Zurückdrängen und letztlich das Abschaffen des Rats.“[19]

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