Sozistunde 10022b Das Wahlsystem zur Bundestagswahl - Fünf-Prozent-Hürde und Grundmandateklausel
Karikatur von Claudia Tentmeister: Fünf-Prozent-Hürde
Karikatur von 7. Juni 2017: Umfragewerte für FDP und Linke
Bundeszentrale für politische Bildung / bpb
Fünf-Prozent-Hürde - Wie funktioniert die Bundestagswahl?
Ein "altes" Tafelbild zum Thema "Fünf-Prozent-Hürde" und Grundmandate-Klausel
Nationale Minderheiten unterliegen nicht der Fünf-Prozent-Hürde
Ausgenommen von der Fünf-Prozent-Hürde sind teilweise die Parteien nationaler Minderheiten. So wird der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) in Schleswig-Holstein, der die dort ansässige dänische nationale Minderheit repräsentiert, davon ausgenommen.
Seite „Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. Oktober 2021, 04:46 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland&oldid=216277859 (Abgerufen: 22. November 2021, 19:34 UTC)
Nationale Minderheit
Als nationale Minderheit wird eine ethnische Minderheit bezeichnet, die unter die Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates fällt.[1]
Die vier in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten sind:[3]
- die Dänische Minderheit in Deutschland: Etwa 50.000 Dänen deutscher Staatsangehörigkeit (dänische Südschleswiger) siedeln im schleswig-holsteinischen Landesteil Schleswigs und bilden dort seit dem 1864 für Dänemark verlorenen Krieg eine Minderheit. Die Region wurde ab dem 7. Jahrhundert von Dänen besiedelt.[4]
- die friesische Volksgruppe: Als Volk der Küstenregion sind die Friesen an der Nordsee – zunächst im niederländischen Westfriesland und im deutschen Ostfriesland – seit Beginn der Zeitrechnung bekannt. Nach Nordfriesland wanderten sie etwa im 7. Jahrhundert zu, in das Saterland zwischen 1100 und 1400 n. Chr.
- die deutschen Sinti und Roma: In historischen Dokumenten in Deutschland werden Roma seit dem 14. Jahrhundert erwähnt. Die auf 70.000 geschätzten Roma deutscher Staatsangehörigkeit wohnen vor allem in den großstädtischen Ballungszentren.
- das sorbische Volk: Ab etwa dem Jahr 600 n. Chr. sind Sorben in das von Germanen weitgehend verlassene Gebiet östlich von Elbe und Saale zugewandert. Heute wohnen in der Niederlausitz (Land Brandenburg) etwa 20.000 Niedersorben und in der Oberlausitz (Freistaat Sachsen) ca. 40.000 Obersorben.
Seite „Nationale Minderheit“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 21. Oktober 2021, 07:50 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Nationale_Minderheit&oldid=216548393 (Abgerufen: 22. November 2021, 19:31 UTC)
Huckepackverfahren
Das Huckepackverfahren ist eine Taktik einer Kleinpartei, in Kooperation mit einer größeren Partei eine Sperrklausel zu umgehen. In der Bundesrepublik Deutschland ist so trotz der Fünf-Prozent-Hürde ein Einzug in ein Parlament durch Ausnutzung der Grundmandatsklausel möglich.
Die Grundmandatsklausel ist in § 6 III 1, Alt. 2 BWahlG normiert. Danach kann eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, trotzdem entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis Abgeordnete in den Bundestag schicken, falls sie in mindestens drei Wahlkreisen das Direktmandat gewinnen konnte. Großen Parteien ist es somit möglich, in einigen Wahlkreisen auf ihre Direktkandidaten zu verzichten und eine Wahlempfehlung zugunsten einer kleinen Partei, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreichen kann, abzugeben. Wenn dies in mindestens drei Wahlkreisen gelingt, zieht die kleine Partei in den Bundestag ein, ihre Zweitstimmen gehen also nicht „verloren“.
Geschichte
Das Huckepackverfahren spielte in der Bundesrepublik Deutschland bei Bundestagswahlen in den Jahren 1953 und 1957 eine Rolle. So gelang es der CDU in den Jahren 1953 und 1957, die „kleine“ DP in den Bundestag einziehen zu lassen.[1]