Sozistunde 10022b Das Wahlsystem zur Bundestagswahl - Fünf-Prozent-Hürde und Grundmandateklausel

Sozistunde 10022b Das Wahlsystem zur Bundestagswahl - Fünf-Prozent-Hürde und Grundmandateklausel


Karikatur von Claudia Tentmeister: Fünf-Prozent-Hürde

http://egora.uni-muenster.de/FmG/wahlen/m0423.shtml


Karikatur von 7. Juni 2017: Umfragewerte für FDP und Linke 

http://www.koufogiorgos.de/images/070612_umfrage_big.jpg


Bundeszentrale für politische Bildung / bpb

Fünf-Prozent-Hürde - Wie funktioniert die Bundestagswahl?

https://www.youtube.com/watch?v=DGnhKAc49zQ



Ein "altes" Tafelbild zum Thema "Fünf-Prozent-Hürde" und Grundmandate-Klausel


Nationale Minderheiten unterliegen nicht der Fünf-Prozent-Hürde

Ausgenommen von der Fünf-Prozent-Hürde sind teilweise die Parteien nationaler Minderheiten. So wird der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) in Schleswig-Holstein, der die dort ansässige dänische nationale Minderheit repräsentiert, davon ausgenommen. 

 

Seite „Fünf-Prozent-Hürde in Deutschland“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. Oktober 2021, 04:46 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland&oldid=216277859 (Abgerufen: 22. November 2021, 19:34 UTC)


Nationale Minderheit

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Als nationale Minderheit wird eine ethnische Minderheit bezeichnet, die unter die Bestimmungen des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates fällt.[1]

Die vier in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten sind:[3]

Seite „Nationale Minderheit“. In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 21. Oktober 2021, 07:50 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Nationale_Minderheit&oldid=216548393 (Abgerufen: 22. November 2021, 19:31 UTC)


Huckepackverfahren

Das Huckepackverfahren ist eine Taktik einer Kleinpartei, in Kooperation mit einer größeren Partei eine Sperrklausel zu umgehen. In der Bundesrepublik Deutschland ist so trotz der Fünf-Prozent-Hürde ein Einzug in ein Parlament durch Ausnutzung der Grundmandatsklausel möglich.

Die Grundmandatsklausel ist in § 6 III 1, Alt. 2 BWahlG normiert. Danach kann eine Partei, die an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist, trotzdem entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis Abgeordnete in den Bundestag schicken, falls sie in mindestens drei Wahlkreisen das Direktmandat gewinnen konnte. Großen Parteien ist es somit möglich, in einigen Wahlkreisen auf ihre Direktkandidaten zu verzichten und eine Wahlempfehlung zugunsten einer kleinen Partei, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreichen kann, abzugeben. Wenn dies in mindestens drei Wahlkreisen gelingt, zieht die kleine Partei in den Bundestag ein, ihre Zweitstimmen gehen also nicht „verloren“.

Geschichte

Das Huckepackverfahren spielte in der Bundesrepublik Deutschland bei Bundestagswahlen in den Jahren 1953 und 1957 eine Rolle. So gelang es der CDU in den Jahren 1953 und 1957, die „kleine“ DP in den Bundestag einziehen zu lassen.[1]